Makler sammeln Geld für Verfassungsbeschwerde

Am 27. März 2015 berichtete die „Welt“ in ihrer Online-Ausgabe, dass das im Rahmen der Mietrechtsnovelle beschlossene sogenannte „Bestellerprinzip“ für Ärger unter den Immobilienmaklern sorge. Nach dem „Bestellerprinzip“ muss bei Mietwohnungen derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) sowie einige Immobilienmakler befinden das Gesetz als unklar und sehen in ihm einen „schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit“.

So hat der Verband angekündigt, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzureichen, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Denn es regele nicht den Fall, dass mehrere Mietinteressenten mit vergleichbaren Suchaufträgen an den Makler herantreten. Hier könne es vorkommen, dass der Makler gar keine Provision erhalte – wenn er nämlich eine ihm bereits bekannte Immobilie einem Wohnungssuchenden benennt, der ihn beauftragt hat.

Eine Solidargemeinschaft von Maklern will gar verhindern, dass das „Bestellerprinzip“ überhaupt zur Geltung kommt. „Wir planen nicht nur eine Klage vor dem Bundesgerichtshof, wir wollen auch einen einstweiligen Rechtsschutz gegen das ,Bestellerprinzip‘ durchsetzen“, sagte Bettina Schönhoff, Maklerin aus Seevetal bei Hamburg und eine der Initiatoren der Aktion, dem Immobilienportal immowelt.de. Außerdem werde geprüft, ob das Gesetz gegen EU-Recht verstößt.

Um die Prozesskosten in Höhe von rund 100.000 Euro zusammenzubekommen, wenden sich die direkt beteiligten Makler mit einem Solidaritätsaufruf an ihre Kollegen.

Manche Makler sehen sich schon in ihrer Existenz bedroht. Frank Baur, Geschäftsführer der Baur Immobilien e.K. in Weingarten, sagte immowelt.de: „Lediglich die Ankündigung des neuen Gesetzes hat unsere Umsätze im Bereich der Vermietung seit 2014 um 50 Prozent einbrechen lassen.“ Potenzielle Mieter wollten schon jetzt keine Provision mehr zahlen. Vermieter seien verunsichert und zögerten bei der Auftragsvergabe.

www.welt.de

Zurück

Pressedigest

EXXECNEWS INSTITUTIONAL ENI widmet sich in Ausgabe 03 der Vielfalt des Social ...

EXXECNEWS 09 präsentiert den zweiten Teil der Quartalsumfrage ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt