Makler sammeln Geld für Verfassungsbeschwerde
Am 27. März 2015 berichtete die „Welt“ in ihrer Online-Ausgabe, dass das im Rahmen der Mietrechtsnovelle beschlossene sogenannte „Bestellerprinzip“ für Ärger unter den Immobilienmaklern sorge. Nach dem „Bestellerprinzip“ muss bei Mietwohnungen derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) sowie einige Immobilienmakler befinden das Gesetz als unklar und sehen in ihm einen „schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit“.
So hat der Verband angekündigt, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzureichen, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Denn es regele nicht den Fall, dass mehrere Mietinteressenten mit vergleichbaren Suchaufträgen an den Makler herantreten. Hier könne es vorkommen, dass der Makler gar keine Provision erhalte – wenn er nämlich eine ihm bereits bekannte Immobilie einem Wohnungssuchenden benennt, der ihn beauftragt hat.
Eine Solidargemeinschaft von Maklern will gar verhindern, dass das „Bestellerprinzip“ überhaupt zur Geltung kommt. „Wir planen nicht nur eine Klage vor dem Bundesgerichtshof, wir wollen auch einen einstweiligen Rechtsschutz gegen das ,Bestellerprinzip‘ durchsetzen“, sagte Bettina Schönhoff, Maklerin aus Seevetal bei Hamburg und eine der Initiatoren der Aktion, dem Immobilienportal immowelt.de. Außerdem werde geprüft, ob das Gesetz gegen EU-Recht verstößt.
Um die Prozesskosten in Höhe von rund 100.000 Euro zusammenzubekommen, wenden sich die direkt beteiligten Makler mit einem Solidaritätsaufruf an ihre Kollegen.
Manche Makler sehen sich schon in ihrer Existenz bedroht. Frank Baur, Geschäftsführer der Baur Immobilien e.K. in Weingarten, sagte immowelt.de: „Lediglich die Ankündigung des neuen Gesetzes hat unsere Umsätze im Bereich der Vermietung seit 2014 um 50 Prozent einbrechen lassen.“ Potenzielle Mieter wollten schon jetzt keine Provision mehr zahlen. Vermieter seien verunsichert und zögerten bei der Auftragsvergabe.