Mobe Coin Plc ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Unternehmen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist in einer Verbrauchermitteilung darauf hin, dass das Unternehmen Mobe Coin Plc unter Verwendung eines gefälschten Zertifikats wahrheitswidrig behaupte, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als ausländisches Finanzunternehmen registriert zu sein, um Finanzdienstleistungen mit Kryptowährungen erbringen zu dürfen.
Die BaFin betont, dass sie der Mobe Coin Plc keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen unterstehe nicht der Aufsicht der BaFin. (DFPA/AZ)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.