Nach BGH-Entscheidung: Mehr als 100.000 Bankkunden fordern Kreditgebühren zurück

Am 22. Januar 2015 meldete die Wirtschaftswoche in ihrer Online-Ausgabe unter Bezugnahme auf die „Stuttgarter Zeitung“, dass Banken und Sparkassen mit Kundenrückforderungen in Rekordhöhe konfrontiert seien. Mehr als 100.000 Bankkunden fordern die von den Geldhäusern erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren zurück, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen in 2014 entschied, dass Bearbeitungsgebühren für Konsumentenkredite, die zusätzlich zu den Zinsen erhoben werden, unzulässig sind. Der BGH stellte zudem klar, dass eine Klageerhebung erst ab 2011 zumutbar gewesen sei. In diesem Jahr sei es zu einer „unsicheren Rechtslage“ gekommen. In einem früheren Urteil hatte der BGH nämlich entschieden, dass die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr von bis zu zwei Prozent vertretbar sei. Erst in 2011 hatte sich eine obergerichtliche Rechtsprechung durchgesetzt, die diese Bearbeitungsgebühren als ungerechtfertigt ansah. Dadurch bestand Anlass zur Vermutung, dass der BGH bei einer erneuten Prüfung seine vorherige Rechtsprechung aufgibt-so wie in 2014 auch geschehen. Damit unterliegen Rückforderungsansprüche von angefallenen Bearbeitungsgebühren die ab 2011 entstanden sind gemäß § 199 Abs. 1 BGB der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren mit Schluss des Jahres in dem sie entstanden sind. Die vor 2011 entstanden Ansprüche unterliegen gemäß § 199 Abs. 3 BGB der zehnjährigen Verjährung ab ihrer Entstehung. Ansprüche, die bis einschließlich 2011 entstanden sind, mussten folglich spätestens bis zum 31. Dezember 2014 gerichtlich geltend gemacht werden. Wer sich vor diesem Stichtag bei Ombudsleuten beschwerte, konnte damit die Verjährung der Ansprüche verhindern. Allein bei den Ombudsleuten der privaten Bankenverbände seien deshalb bis Ende 2014 rund 100.000 Beschwerden eingegangen, sagte ein Sprecher des Bankenverbands BdB in Berlin. Am 29. Dezember seien allein 30.000 Eingaben gezählt worden.

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