Nahles und Schäuble einigen sich bei Reform der Betriebsrenten

Der von der großen Koalition geplante Ausbau der betrieblichen Altersversorgung nimmt konkrete Formen an. Das meldet "FAZ.net". Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hätten sich am Dienstag im Rahmen eines Spitzengesprächs mit Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften auf wichtige Einzelheiten der Reform verständigt.

Wie „FAZ.net“ aus Teilnehmerkreisen erfahren haben will, sollen Unternehmen Betriebsrenten künftig auch auf Grundlage reiner Beitragszusagen ohne garantierte Leistungshöhe anbieten können, falls ein Tarifvertrag dies vorsieht. Auch solle der Förderrahmen für steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge zur Betriebsrente auf sieben Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung steigen; bisher seien es vier Prozent plus 1.800 Euro.

Das Bundesarbeitsministerin äußerte sich auf Anfrage nicht zu Einzelheiten, bestätigte jedoch, dass ein wichtiger Durchbruch gelungen sei: „Minister Schäuble und Ministerin Nahles haben einen ausreichenden Konsens erzielt, um einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorzulegen“, berichtete eine Sprecherin.

Dieser Entwurf werde nun „zügig ausgearbeitet“. Der politische Fahrplan der Regierungskoalition sehe vor, die neuen Regeln für die betriebliche Altersversorgung noch im Herbst ins parlamentarische Verfahren zu bringen und vor der Bundestagswahl 2017 in Kraft zu setzen.

Den Verabredungen seien lange Vorarbeiten in der Regierung und mit den Sozialpartnern vorausgegangen. Ziel der Reform sei es, für eine stärkere Verbreitung der sogenannten zweiten Säule der Altersvorsorge zu sorgen. Das Vorhaben stelle damit auch einen wichtiger Baustein der gesamten Alterssicherungspolitik dar. Derzeit hätten etwa 60 Prozent der Arbeitnehmer Aussicht auf eine Betriebsrente, allerdings gelte dies in weit geringerem Maße für Geringverdiener und Arbeitnehmer kleiner Betriebe.

Der höhere Förderrahmen und die Variante einer Beitragszusage mit geringeren Haftungsrisiken für Betriebe seien aus Sicht der Koalition wichtige Stellschrauben, um die Verbreitung von Betriebsrenten zu verbessern. Gerade kleinere Betriebe hielten sich mit Angeboten zurück, weil sie unkalkulierbare Kostenfolgen fürchten. Auf der anderen Seite hätten Arbeitnehmer heute schon das Recht, vom Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung für Altersvorsorge zu verlangen, setzen dies aber selten durch. (mb1)

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