Neuer Anlegerschutz: Verbraucherzentralen sind nicht zufrieden
Am 17. Mai 2015 meldete die „Wirtschaftswoche“ in ihrer Online-Ausgabe, dass der neue Anlegerschutz in Form des Kapitalanlagegesetzbuches den Verbraucherschützern nicht weitreichend genug ist. Dennoch begrüßen sie die Neuerungen als guten Schritt in Richtung Verbraucherschutz.
Nach Kritik aus der Gründerszene und den Ländern hatte der Gesetzgeber Ausnahmen für Geldanlagen über Internet-Plattformen („Crowdfunding“) zugelassen. Sie lockerte etwa ursprünglich vorgesehene strenge Informationspflichten und hob eine Obergrenze von 10.000 Euro für Investoren (Kapitalgesellschaften) bei der Schwarmfinanzierung zum Beispiel von Start-ups auf.
Auch wenn Verbraucherschützer Ausnahmen von der Prospektpflicht - als Wertpapierprospekt bezeichnet man das Zusammenstellen von Informationen über das Wertpapier und deren Risiken - unterstützt haben, seien sie für das „Crowdfunding“ zu großzügig ausgefallen. Auch hatte die Bundesverband der Verbraucherzentrale auf ein generelles Verbot von Werbung für riskante Angebote gehofft. Das Gesetz sieht allerdings nur die Möglichkeit vor, dass die Finanzaufsicht BaFin eine derartige Werbung beschränken beziehungsweise verbieten kann.