NorthState kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie NorthState keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
„NorthState“ ist der Name der Plattform www.northstate.io, welche laut BaFin „angeblich von dem Unternehmen Long Creek Partners Ltd., Roseau, Dominica, betrieben wird“. Für den Kundensupport gibt NorthState eine Schweizer Telefonnummer sowie eine Adresse in Zürich, Schweiz, an.
NorthState behaupte fälschlich, von der BaFin beaufsichtigt zu werden, und gebe ein Zertifikat aus, das dies belegen soll. Dadurch werde der Eindruck erweckt, die Gesellschaft verfüge über eine Erlaubnis der BaFin, was nicht zutreffe. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.