Prokon vergleicht sich mit Rodbertus
Das Handelsblatt meldete am 19. November 2014 in seiner Online-Ausgabe, dass sich der Firmengründer und Noch-Gesellschafter des insolventen Windparkbetreibers Prokon, Carsten Rodbertus, mit Prokon verglichen hat. Dies habe Prokon-Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin mitgeteilt. Rodbertus ziehe sich danach vollständig aus dem Konzern zurück, indem er seine Gesellschafteranteile an Prokon überträgt und auf alle Markenrechte verzichtet. Im Gegenzug verzichtet Prokon auf Schadensersatzforderungen gegen Rodbertus. Als Grund für den Verzicht, Rodbertus in Anspruch zu nehmen, nennt Penzlin die Vermögenslosigkeit der Gesellschaft. Ein Prozess wäre mit erheblichen Kosten verbunden.
Mögliche strafrechtliche Konsequenzen bleiben bei dem Vergleich außen vor. Die Staatsanwaltschaft Lübeck habe gegenüber dem Handelsblatt bestätigt, dass sie gegen Rodbertus weiterhin ermittle. Das Handelsblatt mutmaßt, dass es sich vor allem um den Vorwurf einer möglichen Insolvenzverschleppung und um die Veruntreuung von Anlegergeldern handelt.