S&K-Betrugsprozess: Staatsanwälte legen neue Version der Anklageschrift vor
Am 6. Oktober 2015 berichtete das „Handelsblatt“, dass die Gefahr, dass das S&K-Verfahren an einem formalen Fehler scheitern könnte, die Frankfurter Staatsanwaltschaft dazu veranlasst habe, eine neue Version ihrer 3.150-seitigen Anklageschrift vorzulegen.
In dem Verfahren vor der 28. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts (LG) Frankfurt müssen sich die S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller sowie vier Mitarbeiter und Geschäftspartner wegen schweren gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie Untreue verantworten. Mit einem verschachtelten Firmen- und Beteiligungssystem sollen sie laut Staatsanwaltschaft mehr als 11.000 Anleger um mindestens 240 Millionen Euro gebracht haben.
Der Änderung der Anklageschrift ging ein Streit zwischen Ankläger und Verteidigern voraus, ob die Anklageschrift in ihrer bisherigen Form verlesen werden darf. Die Strafkammer hat die Anklage in Teilen nicht zugelassen hat. Dabei sei es insbesondere um Vorwürfe gegen die beiden ehemaligen Geschäftsführer des Hamburger Fondsemissionshauses United Investors gegangen. Nach Meinung der Richter gebe es nicht genügend Hinweise darauf, dass ihnen die fehlende Seriosität der Geldquelle von Anfang an bewusst gewesen sei.
Die Ankläger bestanden bislang darauf, die bisherige Version zu verlesen und keine überarbeitete Anklageschrift vorzulegen. Stattdessen wollten sie während des Verlesens zu einzelnen Passagen Hinweise geben und Änderungen „präsent einflechten“. Laut „Handelsblatt“ könnten sie dabei die Hoffnung gehegt haben, dass die bisher nicht zugelassenen Teile ihrer Anklageschrift doch noch Teil des Verfahrens werden. Dafür könnte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sorgen. Es muss über die Beschwerde der Ankläger gegen die Nichtzulassung entscheiden. Nach Auskunft des LG Frankfurt liegt diese Entscheidung noch immer nicht vor, so das „Handelsblatt“.