Steuerrückzahlungen für deutsche Investmentfonds
Das „Manager Magazin“ berichtet am 23. April 2015 über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, demzufolge Anleger vieler deutscher Investmentfonds und Pensionskassen hohe Steuerrückzahlungen erhalten. Denn der deutsche Fiskus habe zu Unrecht 19 Prozent Mehrwertsteuer von externen Fondsberatern verlangt, so der Europäische Gerichtshof. „Die rückwirkende Steuerfreiheit der Umsätze kann zivilrechtlich zu Rückforderungen der bereits gezahlten Umsatzsteuer seitens der Berater führen“, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums dem „Manager Magazin“. Betroffen seien Fonds nach deutschen Recht, bei denen ein externer Berater für die Investmentstrategie mandatiert ist. Die Rückerstattungen würden in den meisten Fällen in das Fondsvermögen fließen und so den Anlegern zugutekommen. (jpw1)