Widerruffrist: Bundesverfassungsgericht befasst sich mit Rückabwicklung von Versicherungsverträgen
Am 6. Februar 2016 meldete „Euro am Sonntag“, dass sich das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich noch in diesem Jahr mit der möglichen massenhaften Rückabwicklung von Versicherungsverträgen befassen wird. Laut „Euro am Sonntag“ hatte der Versicherungskonzern Allianz bereits 2014 Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus demselben Jahr erhoben. Der BGH hatte geurteilt, dass ein Allianz-Kunde seinen Vertrag aus dem Jahr 1998 wegen fehlerhafter Unterlagen immer noch rückgängig machen kann (Aktenzeichen: IV ZR 76/11). Hintergrund dieser Entscheidung war eine Widerspruchsbelehrung in dem Vertrag, der „nicht in drucktechnisch deutlicher Form“ erfolgt war. Das Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass das Widerspruchsrecht spätestens nach einem Jahr erlischt, auch wenn Fehler in der Belehrung vorlagen. Doch der BGH hatte entschieden, dass bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen die Einjahresfrist ungültig ist und bei Fehlern ein unbegrenztes Widerspruchsrecht bestehe.
Ein Gerichtssprecher des Bundesverfassungsgericht habe den juristischen Vorgang gegenüber „Euro am Sonntag“ bestätigt und auch, dass eine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde in dieser Sache für 2016 „angestrebt“ werde (Aktenzeichen: 1 BvR 1674/14). Zu Namen von Antragstellern würde das Gericht allerdings grundsätzlich keine Auskunft geben.
Die Lebensversicherer Generali, Ergo und Victoria haben laut „Euro am Sonntag“ Schreiben an Kunden verschickt und deren finanzielle Forderungen unter anderem mit Verweis auf das laufende Verfahren zurückgewiesen. (JF1)