Wölbern-Prozess: BGH lehnt Revision ab

Am 20. Januar 2016 berichtete das „Manager Magazin“ in seiner Online-Ausgabe unter Berufung auf informierte Justizkreise, dass der Bundesgerichtshof (BGH) im Anlageskandal um Heinrich Maria Schulte, früherer Chef des Hamburger Emissionshauses Wölbern Invest, die Revision abgelehnt hat. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, das Schulte im April vergangenen Jahres zu 8,5 Jahren Haft verurteilt hatte (DFPA berichtete), ist damit rechtskräftig.

Insgesamt hat Schulte in seiner Zeit als Inhaber und Chef des Fondsinitiators Wölbern Invest nach Überzeugung des Gerichts gut 147 Millionen Euro aus Geschlossenen Fonds veruntreut. Abzüglich Rückzahlungen von rund 31 Millionen Euro blieben offene Posten von rund 115 Millionen Euro, so die Richter. Rund 50 Millionen Euro davon seien in den privaten Bereich Schultes geflossen.

Schultes Verteidiger Arne Timmermann äußerte gegenüber manager-magazin.de Kritik am aktuellen Entscheid des BGH. „Der Beschluss enthält keine Begründung“, so Timmermann. „Das ist - leider - zulässig, wenn es aus meiner Sicht auch eine angemessene Auseinandersetzung mit den umfangreichen vorgebrachten Revisionsrügen vermissen lässt.“

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