Jahresbericht 2022: BaFin genehmigt weniger Publikumsfonds nach KAGB

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihren Jahresbericht für 2022 veröffentlicht. Ukraine-Krieg, Anstieg von Kosten und Zinsen oder aber auch strengere Regularien, wie das Blindpool-Verbot, haben zum Teil deutliche Auswirkungen auf die Anzahl der Neuemissionen gehabt.

Im Jahr 2022 hat die BaFin insgesamt 93 neue Publikumsinvestmentvermögen nach Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) genehmigt (2021: 130). Davon waren 83 OGAW (2021: 104), ein offener Publikums-AIF (2021: vier) und neun neue geschlossene Publikums-AIF (2021: 22).

Die Zahl gebilligter Vermögensanlagen-Prospekte ist im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr von 32 auf elf zurückgegangen - im Wesentlichen ursächlich ist dabei laut BaFin das seit August 2021 geltende Blindpool-Verbot.

Von 25 eingereichten Prospekten entfielen 2022 insgesamt 15 auf KG-Beteiligungen. Außerdem wurden Prospekte für Genussrechte (fünf), Namensschuldverschreibungen (vier) und Nachrangdarlehen (eins) bei der BaFin eingereicht. Anlageobjekte waren davon Windkraft (zwölf), Immobilien im Inland (drei) und sonstige Energien, zum Beispiel Wasser/Blockheizkraft (drei), Solar (drei) sowie sonstige Anlageobjekte (zwei), Transport/Container (eins) und Medien, zum Beispiel Filme, Games, Software (eins).

Von den 25 eingereichten Prospekten wurden elf im Jahr 2022 gebilligt. Es gab vier Billigungs-Rücknahmen und eine Antragsablehnung. Über neun Einreichungen (plus noch nicht gebilligte aus dem Vorjahr) wurde bis zum Jahreswechsel noch nicht entschieden.

Im Jahr 2022 wurden 556 Schwarmfinanzierungs-Angebote ohne Prospekt aber mit einem dreiseitigen Vermögensanlageninformationsblatt (VIB) eingereicht – gegenüber 719 VIBs im Vorjahr. Tatsächlich billigte die BaFin 2022 mit 498 VIBs aber fast gleich viel wie in 2021 (499). Davon entfielen 435 auf Nachrangdarlehen und 98 auf partiarische Darlehen. Anlageobjekte waren hauptsächlich Immobilien im Inland (153), Immobilien im Ausland (107) und 86 Solarprojekte.

Die Zahl der Billigungs-Verfahren zu Wertpapierprospekten sank von 250 auf 215. 147 Angebote wurden mit Wertpapier-Informationsblatt (WIB) zur Billigung eingereicht. Im Vorjahr waren es 164. Gestiegen ist hingegen die Zahl Security Token Offerings, also Wertpapier-Angebote auf Basis der Blockchain-Technologie. Eingereicht wurden 88 WIBs in diesem Bereich. Im Vorjahr waren es noch 73. (DFPA/JF1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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