AIF oder Vermögensanlage eines operativ tätigen Unternehmens?

Seit 2013 gilt für Kommanditbeteiligungen entweder das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Das heißt vereinfacht, entweder erfolgt die Konzeption der Anlageprodukte durch eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) über einen AIF oder durch den Asset Manager direkt, als Vermögensanlage. In seinem aktuellen Newsletter erläutert das auf Beteiligungen im Bereich erneuerbare Energien spezialisierte Emissionshaus Neitzel& Cie. seine Haltung zu dieser Grundsatzfrage.

Das Unternehmen führt aus, rein formal sei der AIF, durch den obligatorischen Einsatz einer KVG und einer Verwahrstelle, das stärker regulierte Produkt und damit das vermeintlich sicherere, aber auch das deutlich teurere. Grundsätzlich sei bei einem AIF, wie auch bei einer Kommanditbeteiligung, das unternehmerische Risiko einer Beteiligung immer gegeben. Die Regulierung könne formale Risiken minimieren, doch das wirtschaftliche Risiko des eigentlichen Assets nicht. Gleichwohl bedeute die Regulierung für AIF aber deutlich höhere Kosten, die letztlich die Rendite der Anleger belasteten.

Kommanditbeteiligungen eines „operativ tätigen Unternehmens außerhalb des Finanzsektors“ sind dagegen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 KAGB keine Investmentvermögen, sondern fallen als „Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren“ unter das VermAnlG. Der Kommanditist ist somit Eigenkapitalgeber und kein Darlehensgeber. Viele Anforderungen, die an einen AIF gestellt werden und über das VermAnlG hinausgehen, würden von Neitzel freiwillig erfüllt. Die Mittelverwendungskontrolle in der Investitionsphase und die laufende Liquiditätsfluss-Kontrolle während der Betriebsphase durch den unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur  BDO Arbicon GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sei eine Selbstverständlichkeit, wie auch der immer eingesetzte Beirat, die klaren, geprüften und kontrollierten Investitionskriterien, die monatlichen Ertragsübersichten, die geprüfte Jahresabschlüsse und der transparente Umgang mit sämtlichen Informationen rund um die Investitionen insgesamt. Der insgesamt gegenüber einem AIF deutlich geringere Aufwand lasse mehr Ressourcen, die im Sinne der Anleger auf das Management der Assets verwendet würden.

Quelle: Newsletter Neitzel & Cie.

Die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbH & Co. KG ist ein inhabergeführtes Emissions- und Beratungshaus mit Sitz in Hamburg. Das 2007 gegründete Unternehmen bietet Beteiligungen in der Assetklasse Erneuerbare Energien an. (AZ)

www.neitzel-cie.de

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