BaFin erteilt BNP Paribas REIM Zulassung auch für geschlossene Investmentvehikel
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) BNP Paribas REIM Germany kann künftig auch geschlossene alternative Investmentfonds (AIF) nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) auflegen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem entsprechenden Antrag stattgegeben. Damit verfügt der Investment Manager neben offenen AIF-Anlageformen wie Spezialfonds für Immobilien und Darlehen künftig auch über die Möglichkeit, geschlossene AIF sowohl für Immobilien als auch für Immobiliendarlehen aufzulegen. Außerdem bietet BNP Paribas REIM luxemburgische Modelle als weitere Strukturierungsoption an.
„Mit der neuen Zulassung ergänzen wir unseren Werkzeugkasten, um institutionellen Kunden weitere Möglichkeiten bei der Strukturierung ihrer Immobilien- und Darlehensinvestments zu geben“, erklärt Reinhard Mattern, Vorsitzender der Geschäftsführung. Mattern betont, dass neben innovativen Produktideen wie dem Ende 2012 auf den Weg gebrachten ersten Immobilien-Darlehensfonds nach KAGB, auch die Strukturierungskompetenz insbesondere bei internationalen Investoren ein entscheidender Punkt im Wettbewerb ist. „Die steigende Nachfrage nach Clubdeals ist Ausdruck wachsender Ansprüche, die institutionelle Adressen mit Blick auf ihre Mitinvestoren haben“, so Mattern.
Quelle: Pressemitteilung BNP Paribas REIM Germany
Die BNP Paribas Real Estate Investment Management Germany GmbH (BNP Paribas REIM Germany) mit Sitz in München ist seit fast 20 Jahren im institutionellen Immobilien-Fondsgeschäft tätig. Derzeit werden in dreizehn Spezialfonds nach deutschem Recht, zwei Luxemburger Anlagevehikeln sowie drei Separate Accounts für institutionelle Investoren und einem offenen Publikumsfonds 4,7 Milliarden Euro Assets verwaltet. (JF1)