BaFin setzt Geldbuße gegen Adrealis KVG fest
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gegen die Adrealis Service Kapitalverwaltungs-GmbH drei Bußgelder in Höhe von insgesamt 10.000 Euro nach § 340 Abs. 2 Nr. 24 lit. d) des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) festgesetzt.
Nach § 340 Abs. 2 Nr. 24 lit. d) des KAGB ist es eine Ordnungswidrigkeit, „wer vorsätzlich oder fahrlässig … entgegen … § 135 … einen Jahresbericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstellt oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig aufstellt.“
„Rechtzeitig“ heißt nach § 135 KAGB „spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres“. Ein Jahresbericht der Adrealis Service Kapitalverwaltungs-GmbH für 2021 ist bis heute nicht veröffentlicht. Der Jahresbericht 2020 wurde am 23. Mai 2022 veröffentlicht.
Hinweis der Redaktion: An dieser Stelle haben wir 15 Zeilen mit der Aufzählung von AIF entfernt, die möglicherweise nicht termingerecht ihre Berichte veröffentlicht haben könnten. Uns haben begründete Hinweise erreicht, dass die Rechtslage, wann ein Lagebericht einer AIF gemäß KAGB zu veröffentlichen ist, auch unter Juristen nicht eindeutig ist. Wir bemühen uns, diese Klärung herbeizuführen und werden berichten. (DFPA/LJH)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.