Erstmals in Deutschland: Schwimmende Häuser erhalten Grundbuchblatt
Der Helma Ferienimmobilien GmbH ist es nach eigenen Angaben deutschlandweit als erstem Bauträger gelungen, schwimmende Häuser nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu begründen. Damit erhalten die schwimmenden Ferienhäuser im „OstseeResort Olpenitz“ ein eigenes Grundbuchblatt und sind voll finanzierbar. Per Barlag Arnholm, geschäftsführender Gesellschafter bei Helma Ferienimmobilien: „Für diese Entscheidung mussten wir uns an das Oberlandesgericht Schleswig wenden, da das zuständige Grundbuchamt im Vorfeld die Begründung von Wohneigentum an schwimmenden Häusern verneint hatte.“
„Durch die Eintragung als Immobilie im Grundbuch haben wir es Investoren, egal ob Selbstnutzer oder Kapitalanleger, ermöglicht, von den gleichen Vorteile zu profitieren wie bei Ferienimmobilien auf festem Grund“, führt Arnholm weiter aus. Aufgrund ihrer Einmaligkeit böten die Häuser auch ein sehr hohes Vermietungspotenzial.
Im „OstseeResort Olpenitz“ werden 60 schwimmende Ferienhäuser realisiert, mehrere sind bereits verkauft. Sie liegen im großen Yachthafen direkt an der Schlei und der Ostsee und werden über je rund 100 Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche sowie einen eigenen Bootsliege- und Pkw-Stellplatz verfügen. Die Ausstattung der Häuser umfasst Einbauküche, Luft-Wasser-Wärme-Pumpe, Fußbodenbeläge, hochwertige Sanitärkeramik, Bootsliegeplatz direkt am Haus, Pkw-Stellplatz und optional Sauna.
„Die Lage zwischen der Schlei und der Ostsee ist an der gesamten Ostseeküste Deutschlands einzigartig. So werden die schwimmenden Häuser inklusive Bootsliegeplatz nicht nur über einen Ostseezugang verfügen, so Arnholm.
Quelle: Pressemitteilung Helma Ferienimmobilien
Die Helma Ferienimmobilien GmbH mit Sitz in Lehrte ist eine Investmentgesellschaft auf dem Gebiet Entwicklung, Errichtung und Verkauf von Ferienimmobilien. Die Helma Ferienimmobilien GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Helma Eigenheimbau AG. (JF1)