Kapitalanlage Pflegeimmobilie: „Chancenreicher Markt mit etwas eigenen Regeln“

In der aktuellen Niedrigzinsphase ist es gerade für Privatanleger schwer, langfristig attraktive und risikoarme Möglichkeiten zur Kapitalanlage zu finden. Wer die Investition in Immobilien sucht, findet in bester oder zumindest guter Lage kaum noch bezahlbare Objekte. Auf der Suche nach finanzierbaren Optionen, die langfristige Einnahmen in Aussicht stellen, entdecken immer mehr Privatanleger den Markt der Pflegeimmobilien für sich. Dieser vereint die Vorteile einer Sachwertanlage (Immobilie) mit einer Teilhabe am Pflegemarkt, dem angesichts des demografischen Wandels langfristiges Wachstum prognostiziert wird, so Franz Josef Rosemeyer, Vorstand der A.S.I. Wirtschaftsberatung.

Der Begriff Pflegeimmobilie ist nicht geschützt. Senioren(wohn)heime, Altenheime und Seniorenresidenzen verfügen zwar oft über Pflegeeinrichtungen, richten sich aber zunächst an alle älteren Menschen. Dies ist laut Rosemeyer vor allem angesichts der Tatsache problematisch, dass diese Art von Immobilien – ob Seniorenwohnheim für „rüstige Rentner“ oder Pflegeimmobilie – sich nur sehr schwer umfunktionieren lassen. Wenn es vor Ort keinen entsprechenden Bedarf mehr gibt, verliert das jeweilige Objekt an Wert. „Im Rahmen der Wirtschaftsberatung meinen wir mit Pflegeimmobilien beziehungsweise Pflegeapartments Einrichtungen mit vollstationären Pflegeplätzen sämtlicher Pflegestufen“, so Rosemeyer. Voraussetzung dafür ist ein Versorgungsvertrag, den der Betreiber mit den Pflegekassen und im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe schließt.

Der Versorgungsvertrag sei wichtig, weil er in die langfristige Pflegebedarfsplanung der Kommune eingeht und eine dauerhafte Nutzung des Objekts sicherstellt, selbst im Falle eine Betreiberausfalls. Dadurch werde auch geregelt, dass das Sozialamt die Kosten für Unterbringung und Verpflegung übernimmt, wenn ein Bewohner entsprechend bedürftig ist. Für die Sicherheit der Mieteinnahmen sei dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung. Währenddessen ist das Eigentum durchgehend grundbuchlich gesichert. Somit habe der Investor alle Rechte an seiner Wohnung und kann sie jederzeit vererben, verschenken, beleihen oder verkaufen.

Neben dem Versorgungsvertrag mit den Pflegeklassen ist der Betreiber das wichtigste Kriterium für Anleger. Denn er ist für die Erfüllung des Versorgungsvertrages verantwortlich, so Rosemeyer. Mit ihm schließen die Eigentümer eines Pflegeapartments einen langfristigen Pachtvertrag. Um Angelegenheiten wie die Mietersuche oder Nebenkostenabrechnungen müssten sich die Eigentümer – anders als bei Wohnimmobilien üblich – nicht beschäftigen. Der Betreiber sei zudem weitgehend für die Instandhaltung der Immobilie zuständig, lediglich Dach und Fach fallen in die Verantwortung der Eigentümer. Investoren sollten darauf achten, dass der Betreiber eine langjährige Erfahrung und positive Leistungsbilanzen vorweisen kann und über ein zukunftsfähiges Pflegekonzept verfügt-

Quelle: Pressemitteilung A.S.I.

A.S.I. ist eine mittelständische Wirtschaftsberatung. Das in Münster ansässige Unternehmen bietet seit 1969 als Finanzmakler die Vermittlung und Betreuung von Versicherungen, Geldanlagen und Finanzierungen. (JF1)

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