LEG platziert 400-Millionen-Euro-Wandelanleihe
Das Wohnungsunternehmen LEG Immobilien AG (LEG) gibt die erfolgreiche Emission nicht-nachrangiger, unbesicherter Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2025 in einem Gesamtnennbetrag von 400 Millionen Euro bekannt. Die Wandelschuldverschreibungen sind in rund 3,4 Millionen neue beziehungsweise bestehende auf den Namen lautende Stammaktien der LEG wandelbar. Dies entspricht circa 5,3 Prozent des ausstehenden Aktienkapitals der LEG. Die Bezugsrechte der Aktionäre der LEG sind ausgeschlossen. Mit dem Nettoemissionserlös beabsichtigt LEG die langfristige Finanzierung kürzlich durchgeführter und unterzeichneter Akquisitionen sowie die Verwendung für allgemeine Unternehmenszwecke.
Der Kupon wurde auf 0,875 Prozent jährlich, halbjährlich nachträglich zahlbar, und die anfängliche Wandlungsprämie auf 45 Prozent über dem Referenzpreis von 81,7029 Euro festgesetzt. Der anfängliche Wandlungspreis beträgt damit 118,4692 Euro. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von acht Jahren und werden zu 100 Prozent ihres Nennbetrages in Höhe von 100.000 Euro je Wandelschuldverschreibung begeben und, sofern sie nicht vorab gewandelt oder zurückgekauft und eingezogen wurden, zurückgezahlt.
LEG kann die Wandelschuldverschreibungen zum Nennwert (zuzüglich aufgelaufener Zinsen) ab dem 22. September 2022 zurückzuzahlen, wenn der Kurs der Stammaktien während eines bestimmten Zeitraums 130 Prozent des dann gültigen Wandlungspreises übersteigt, oder wenn nur noch höchstens 20 Prozent des ursprünglichen Gesamtnennbetrages der Wandelschuldverschreibungen ausstehen.
Quelle: Pressemitteilung LEG
Die LEG Immobilien AG (LEG) ist mit rund 130.000 Mietwohnungen und zirka 350.000 Bewohnern ein führendes börsennotiertes Wohnungsunternehmen in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen ist das Unternehmen mit acht Niederlassungen und mit persönlichen Ansprechpartnern vor Ort vertreten. Die LEG erzielte im Geschäftsjahr 2016 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung von rund 763 Millionen Euro. (JF1)