Ombudsstelle: Schlichtungsanträge wegen behaupteter Prospektfehler überwiegen

Die Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen (ehemals Ombudsstelle Geschlossene Fonds) hat im Jahr 2017 insgesamt 127 Eingaben per Brief, Fax, E-Mail oder über das Online-Formular erhalten. Telefonische Anfragen werden statistisch nicht erfasst. 14 Eingaben waren als bloße Anfragen zu qualifizieren, da sie kein konkretes Begehren enthielten. Die 113 Anträge auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens verteilten sich auf folgende Streitgegenstände: 92 Schlichtungsanträge wurden wegen behaupteter Fehler des Emissionsprospektes eingereicht. Fünf Antragsteller machten Kontroll- und Auskunftsrechte geltend. In zwei Fällen begehrten Antragsteller die Kündigung ihrer Beteiligung und in zwei Fällen wurden Fehler bei Auszahlungen/Ausschüttungen vorgetragen. Neun Anträge waren der Kategorie Sonstiges zuzuordnen und in drei Fällen blieb der Antragsgrund unbekannt.

Im Berichtsjahr überwogen signifikant Schlichtungsanträge wegen behaupteter Prospektfehler. Dies sei darauf zurückzuführen, dass am Ende des Jahres 2017 zahlreiche Anträge gegen zwei angeschlossene Unternehmen wegen behaupteter Prospektfehler eingingen.

Anträge, die „Sonstiges“ zum Inhalt hatten, richteten sich überwiegend gegen Unternehmen, für die die Ombudsstelle nicht zuständig war. Dabei handelte es sich oft um Anträge von Anlegern, die sich bei der Vermittlung ihrer Fondsbeteiligung durch die Bank falsch beraten fühlten. In wenigen Fällen blieb der Antragsgrund unbekannt, da die Antragsteller auch nach Rückfrage keine näheren Angaben machten. Wenn sich aus der Antragsschrift ergibt, dass die Ombudsstelle für den Schlichtungsantrag nicht zuständig sind, wird der Schlichtungsantrag entsprechend der Verfahrensordnung an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle weitergeleitet oder abgelehnt. Eine weitere Ermittlung zum Schlichtungsgrund unterbleibt in diesen Fällen.

Insgesamt hat die Ombudsstelle im Berichtsjahr 27 Verfahren und 14 Anfragen abschließend bearbeitet, davon neun Anträge, die noch im Jahr 2016 eingegangen sind. 94 Fälle sind offen geblieben und werden im Jahr 2018 weiter bearbeitet. Hintergrund ist, dass die Mehrzahl dieser Anträge erst in den letzten beiden Wochen des Monats Dezember 2017 bei der Ombudsstelle einging.

Quelle: Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen

Die Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. (ehemals Ombudsstelle Geschlossene Fonds) ist seit dem Jahr 2008 für die Anleger Ansprechpartner zur Beilegung ihrer Meinungsverschiedenheiten und Streitfragen im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an Geschlossenen Fonds. Seit Oktober 2013 ist die Ombudsstelle auch für Streitigkeiten in Bezug auf Investmentvermögen beziehungsweise deren Verwalter zuständig. Die Ombudsstelle ist seit dem 1. Februar 2017 anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 14 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG). (JF1)

www.ombudsstelle.com

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