Pfandhaus Lombardium: Anlegern drohen Verluste in Millionenhöhe

Die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Mattil & Kollegen, berichten in einer Presseerklärung ebenso wie das „Hamburger Abendblatt“ in seiner Ausgabe vom 15. Juni von einer Razzia beim Hamburger Pfandhaus Lombardium. Einsatzkräfte der Polizei fuhren am 14. Juni bei der Gesellschaft vor und durchsuchten die Geschäftsräume wegen des Verdachts des „Verstoßes gegen das Kreditwesen und bandenmäßigen Anlagebetrugs“, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg. Wie das „Hamburger Abendblatt“ schreibt, gehen Juristen von Anlegerverlusten in Höhe von rund 80 Millionen aus.

Das über stille Beteiligungen an Pfandleihhaus-Fonds in den Jahren 2009 bis 2014 eingesammelte Kapital der Anleger sollte durch Kreditvergabe an das Pfandleihhaus Lombardium angelegt werden. Laut Mattil & Kollegen erfuhren die Anleger Anfang Mai, dass der Wert der insgesamt für die Fonds vorhandenen 280 Pfandgegenstände nicht circa 250 Millionen Euro beträgt, sondern dass die Bewertung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen tatsächlichen Wert von lediglich 13,6 bis 19,0 Millionen Euro ergeben habe.

„Ein derart hoher Fehlbetrag deutet maßgeblich auf systematischen Betrug und Untreue von Anlegergeldern hin. Mit einer bloßen Falschbewertung einzelner Pfandgüter kann dieser eklatante Fehlbetrag nicht erklärt werden. Wir befürchten, dass es sich um ein Anlagebetrugssystem handelt, bei dem zunächst auslaufende Verträge mit dem neu eingeworbenen Geld ausbezahlt wurden. Ab dem Zeitpunkt, ab dem kein Frischgeld mehr vereinnahmt werden konnte, blieben auch die Ausschüttungen an die Anleger aus, auslaufende Verträge konnten nicht an die Anleger zurückbezahlt werden“, sagt Katja Fohrer, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen.

Die Aktivitäten der Hamburger Staatsanwaltschaft begrüßt sie: „Wir hoffen, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft nicht nur umfangreiches Material beschlagnahmen konnte, mit dem man die Drahtzieher des bandenmäßigen Anlagebetrugs überführen kann, sondern dass sie auch den tatsächlichen Verbleib der Anlegergelder aufdecken und überwiegende Teile davon sicherstellen kann. Wir sehen außerdem gravierende Verfehlungen des Mittelverwendungskontrolleurs und des Treuhänders und werden diese haftbar machen.“ (TH1)

Quelle: Pressemitteilung Mattil & Kollegen, „Hamburger Abendblatt“

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