Prokon wird Genossenschaft

Mit großer Mehrheit hat sich die Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prokon Regenerative Energien GmbH (Prokon) am 2. Juli 2015 für den sogenannten Genossenschafts-Insolvenzplan entschieden. Im Anschluss an eine mehrstündige Darstellung der Insolvenzpläne durch den Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin und sein Team wurde über den Genossenschafts-Insolvenzplan in den dafür vorgesehenen Gruppen abgestimmt. Alle acht Gruppen, die zur Abstimmung aufgerufen waren, haben sich jeweils mit Kopf- und Summenmehrheit für den Genossenschafts-Insolvenzplan ausgesprochen. Eine Abstimmung über den Investoren-Insolvenzplan wurde nicht mehr durchgeführt.

Insgesamt haben an der Abstimmung in der Hamburger Messe Gläubiger mit Forderungen in Höhe von rund 1,056 Milliarden Euro persönlich oder durch Bevollmächtigte teilgenommen. Hiervon haben sich rund 843 Millionen Euro für den Genossenschafts-Insolvenzplan ausgesprochen - das entspricht rund 80 Prozent der im Termin vertretenen Forderungen und rund 50 Prozent sämtlicher Insolvenzforderungen.

Von den rund 1,44 Milliarden Euro Genussrechtskapital hatten sich Genussrechtsinhaber mit einem Kapital von über 865 Millionen Euro - etwa 60 Prozent - für eine solche Wandlung entschieden. Damit wurden die Vorgaben des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes (RWGV), der eine Größenordnung von 660 Millionen Euro für die Gründung für erforderlich gehalten hatte, überschritten und das Eigenkapital der künftigen Prokon Genossenschaft zusätzlich gestärkt.

Penzlin hierzu: „Ich freue mich, dass sich die Gläubigerversammlung für einen der beiden von mir vorgeschlagenen Sanierungswege entschieden hat. Als Insolvenzverwalter hatte ich keine Empfehlung hinsichtlich der unterschiedlichen Modelle ausgesprochen. Beide hätten aus meiner Sicht eine stabile Neuausrichtung ermöglicht. Vor einer Zerschlagung des Unternehmens hatte ich allerdings gewarnt. Das Unternehmen hat jetzt sehr gute Aussichten, das Insolvenzverfahren kurzfristig zu verlassen."

Der beschlossene Insolvenzplan ist nun noch durch das Insolvenzgericht rechtskräftig zu bestätigen. Anschließend kann dann die Umwandlung in eine Genossenschaft erfolgen. Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist für den 31. Juli 2015 oder den 31. August 2015 vorgesehen. Bis dahin wird Penzlin die Geschäfte weiter leiten.

Quelle: Pressemitteilung Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin

Die Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Hamburg liefert strukturelle Rechtsberatung in den Bereichen M&A/Gesellschaftsrecht, Beziehungen zur öffentlichen Hand und Restrukturierungen/Insolvenzrecht. (JF1)

www.sjpp.de

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