ProReal Europa 9 und 10: BaFin warnt Anleger vor möglichem Zahlungsausfall
Die Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Veröffentlichungen der „ProReal Europa 9 GmbH“ und der „ProReal Europa 10 GmbH“ gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.
Grund ist, dass die einzige Darlehensnehmerin der ProReal Europa 9 GmbH und der ProReal Europa 10 GmbH, die nahezu alle Erlöse aus der Emission der Vermögensanlage erhalten hat, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. Ein Ausfall dieser Forderungen kann negative Auswirkungen auf die Vermögenslage und Liquidität der ProReal Europa 9 GmbH und der ProReal Europa 10 GmbH haben. DFPA berichtete über diesen Sachverhalt.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin. (DFPA/AZ)