Ab sofort: Nachhaltigkeitspräferenzabfrage durch freie Vermittler

Am 19. April 2023 wurde die „Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlerverordnung“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, teilt der deutsche Fondsverband BVI mit.

Wie erwartet, wurde unter anderem der starre Verweis auf die Delegierte Verordnung zu MiFID II (DelVO2017/565) in einen dynamischen Verweis auf die jeweils geltende Fassung geändert. Durch diese Änderungen unterliegen nun auch Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater der Pflicht, im Rahmen der Anlageberatung Informationen über die Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden zu erfragen.

Die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage ist mit Inkrafttreten der Verordnung am 20. April 2023 zu beachten. Es gibt keine Übergangsfrist. (DFPA/JF1)

Der deutsche Fondsverband BVI mit Sitz in Frankfurt am Main und Büros in Berlin und Brüssel ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 116 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten rund vier Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten.

www.bvi.de

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