AfW zum Provisionsverbot: "EU-Kommission ändert Strategie"
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass in dem vorliegenden Entwurf der EU-Kommission zur EU-Kleinanlegerstrategie zwar kein vollständiges Provisionsverbot für den Vertrieb von Finanzanlageprodukten enthalten ist (DFPA berichtete), aber eine wesentliche Änderung in der IDD (Insurance Distribution Directive) geplant sei.
„Geplant ist nach dem Entwurf, dass unabhängige Vermittler - in Deutschland also Versicherungsmaklerinnen und -makler - keine Provisionen mehr für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten (insurance-based investment products) erhalten sollen“, so die AfW-Meldung.
Laut AfW heißt es in dem Entwurf, der bisher nur in englischer Sprache vorliegt, verkürzt übersetzt: „Wer Kunden unabhängig berät, darf keine Gebühren, Provisionen oder andere monetäre oder nichtmonetäre Vorteile annehmen und einbehalten, die von einem Dritten oder einer Person, die im Namen eines Dritten handelt, im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung für Kunden gezahlt oder gewährt werden.“
Zudem bestehe die Gefahr, dass über eine geplante „Ermächtigung“ die EU-Kommission per sogenanntem delegierten Rechtsakt ein solches Provisionsverbot direkt den Mitgliedsstaaten aufzwingen könnte. Denn in dem geplanten, geänderten Artikel 30 Abs. 9 der IDD heißt es: “The Commission shall be empowered to adopt delegated acts in accordance with Article 38 to further specify how insurance intermediaries and insurance undertakings are to comply with the principles set out in this Article when carrying out insurance distribution activities in relation to insurance-based investment products, ..."
„Erst komplettes Provisionsverbot, jetzt nur für Versicherungsanlageprodukte und unabhängige Beratung und Vermittlung. Wir halten es für komplett abwegig, dass dieses wettbewerbsverzerrende Vorhaben im Sinne von Verbraucherschutz sein und mit europäischem Recht im Einklang stehen soll“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. (DFPA/TH1)
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsmakler. Der Verband vertritt die Interessen von rund 40.000 Versicherungsmaklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlern aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.