Allianz spricht sich gegen Abschaffung des Garantiezinses aus
Für Lebensversicherungen mit langfristigen Zinsgarantien ist der Höchstrechnungszins eine wichtige Leitplanke und hat sich über Jahrzehnte bewährt, so eine Stellungnahme der Allianz zur diskutierten Abschaffung des Garantiezinses. Seine Abschaffung im Zuge der Einführung der Solvency-II-Regeln zum Jahr 2016 sei nicht empfehlenswert. Der Höchstrechnungszins in seiner bisherigen Ausgestaltung stelle bei klassischen Lebensversicherungen wie auch bei den Altersvorsorgeprodukten mit neuen Garantien sicher, dass die von den Versicherern ausgesprochenen, langfristigen Leistungsversprechen mit ausreichend Kapital hinterlegt werden. Bis heute sei dies ein wichtiges Element für die Sicherheit der Lebensversicherung und Transparenz für den Kunden. Somit würde es die Allianz begrüßen, wenn der Höchstrechnungszins und damit seine Funktion als zentrales Element zur Bildung von Reserven erhalten bliebe.
Quelle: Stellungnahme Allianz
Die Allianz SE ist ein international tätiger Versicherungskonzern mit Sitz in München. Das 1890 gegründete Unternehmen beschäftigt weltweit über 147.000 Mitarbeiter und verwaltet für 85 Millionen Kunden in mehr als 70 Ländern Kapitalanlagen im Wert von 1,4 Billionen Euro. (Stand: 31. März 2015) In der Allianz Deutschland AG ist das deutsche Geschäft der Schaden-, Unfall-, Lebens- und Krankenversicherung gebündelt. (JF1)