Analyse: IDD-Umsetzungsgesetz ist verfassungswidrig
Die vom Gesetzgeber geplante Provisionsbindung des Versicherungsvermittlers/-maklers an die Versicherungsunternehmen ist verfassungswidrig. Das totale Verbot, Honorarvereinbarungen mit den Verbrauchern zu schließen, ist der schwerstmögliche Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Versicherungsmakler. Außerdem schädigt die geplante Provisionsbindung die Honorarberatung. Nur die große Masse der Makler (circa 45.000) wäre in der Lage die Honorarberatung in Deutschland flächendeckend zu stärken. Auch ist die geplante Provisionsbindung der Versicherungsmakler an die Versicherer zur Stärkung der Honorarberatung weder erforderlich, geeignet, noch das mildeste Mittel. So die Kernaussagen einer rechtswissenschaftlichen Stellungnahme von Prof. Dr. Schwintowski von der Humboldt Universität zu Berlin zum Umsetzungsgesetz der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD).
Die Stellungnahme wurde im Auftrag des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW erstellt, der sich in seiner bisherigen Kritik an den Plänen zur IDD-Umsetzung bestätigt sieht. Unterstützt wurde der AfW bei der Beauftragung von Schwintowski von Standard Life Assurance Deutschland, Maxpool und Honorarkonzept.
Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW: „Die vorgesehenen Eingriffe in die Berufsfreiheit der Versicherungsmakler würden zu einem intensiven und mit nichts gerechtfertigten Markteingriff zugunsten der quasi nicht vorhandenen Berufsgruppe der Versicherungsberater führen. Ich gehe davon aus, dass wir, unterstützt durch diesem wissenschaftlichen Beitrag, noch zu einer sinnvollen Umsetzung der IDD kommen werden.“
Christian Nuschele, Head of Sales Germany & Austria der Standard Life: „Es ist wichtig, dass sich die Makler, Verbände und Maklerversicherer dafür stark machen, dass es in den finalen Verhandlungen noch einmal zu positiven Änderungen im Sinne der unabhängigen Makler kommt.“
„Als Maklerpool ist es uns wichtig, einer offensichtlich verfassungswidrigen und praxisuntauglichen Schlechterstellung unseres Berufszweiges entgegenzutreten. Wir hoffen sehr auf eine verfassungskonforme und verbraucherfreundliche Nachjustierung des Gesetzes“, so Oliver Drewes aus dem Hause Maxpool.
Heiko Reddmann, Geschäftsführer von Honorarkonzept: „Gerade die aktuellen Pläne bei der Umsetzung der IDD, in die Gewerbefreiheit der Unabhängigen einzugreifen und sie durch das Provisionsgebot gesetzlich von den Provisionshöhen abhängig zu machen, halten wir in dieser Form für nicht zielführend für die gewünschte Stärkung der Honorarberatung in Deutschland. Denn der bisher ausschließlich im Kundeninteresse tätige Versicherungsmakler würde so seinen Status als unabhängiger Sachwalter des Kunden verlieren.“
Quelle: Pressemitteilung AfW
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge über 30.000 Finanzdienstleister in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (JF1)