Analysenorm DIN 77230 künftig auch in Einzelmodulen anwendbar

Der DIN-Arbeitsausschuss „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“, der von Ende 2014 bis Ende 2018 die Finanzanalyse-Norm DIN 77230 erarbeitete, hat die Norm nun einer auf den ersten Blick einfachen, aber in ihren Auswirkungen wesentlichen Überarbeitung unterzogen. Diese wird nach Überzeugung der Ausschussmitglieder die Finanzanalyse nach Norm neuen Zielgruppen zugänglich machen und einen flächendeckenden Einsatz der DIN 77230 ermöglichen. Darauf verweist das Defino Institut für Finanznorm.

Die zentrale Veränderung ist die Gruppierung der 42 in der Norm genannten Finanzthemen in neun Module oder Bedarfsfelder. Durch diese Gruppierung werde es künftig möglich sein, neben ganzheitlichen Analysen auch Teilanalysen unter Berufung auf die Norm zu erstellen. Auch bei Anwendung nur einer Teilanalyse erfahren Kunden am Ende, wo die im jeweiligen Bedarfsfeld auf Relevanz geprüften Finanzthemen im Gesamtranking der 42 Themen positioniert sind. Dadurch bleibe der ganzheitliche Grundansatz der Norm als Königsdisziplin gewahrt.

Die einzelnen Finanzthemen sind unter den Bedarfsfeldern Krankheit und Pflege (KP), Haftung und Rechtsschutz (HR), Arbeitskraftverlust (AV), Partner:in und Kinder (PK), Liquidität und Vermögensbilanz (LV), Vorsorge für das Alter (VA), Haus und Wohnung (HW), Mobilität und Reisen (MR), Sparen und Vermögensbildung (SV) fest gruppiert. Während das Modul „Vorsorge für das Alter“ zwei Finanzthemen, nämlich „Grundschutz Altersvorsorge“ in der Bedarfsstufe 1 und „Altersvorsorge zum Erhalt des Lebensstandards“ in der Bedarfsstufe 2 enthält, befinden sich in den Bedarfsfeldern „Haftung und Rechtsschutz“ sowie „Haus und Wohnung“ je zwölf einzelne Finanzthemen. Für die Feststellung des Sollstatus in der Altersvorsorge müssen in der Teilanalyse lediglich fünf Fragen beantwortet werden. Für die Feststellung des ganzheitlichen Solls, also des Absicherungs-, Vorsorge- und Vermögensbildungsbedarfs ohne Berücksichtigung schon vorhandener Lösungen über alle Finanzthemen, sind Antworten auf 49 Fragen notwendig. Manche Kunden können dafür nicht die notwendige Zeit aufbringen oder sie beschäftigt aktuell nur ein konkretes Bedarfsfeld.

In den genannten Situationen helfen nun Teilanalysen nach Norm. Die einzige, aber wesentliche Bedingung für die Berufung der Berater auf die Norm ist die Einordnung der Teilanalyse-Themen in die gesamte Liste an Finanzthemen der DIN 77230. „Durch diese Darstellung des Analyse-Ergebnisses sehen Verbraucher, dass sie möglicherweise noch wichtigere Themen zu betrachten haben als die aus der Teilanalyse“, sagt Klaus Möller, Vorstand der Defino Institut für Finanznorm und Obmann des DIN-Arbeitsausschusses „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“. (DFPA/mb1)

Das Defino Institut für Finanznorm AG ist ein im Jahr 2011 eigens für die Entwicklung von Standardisierungen und Normungen im Bereich der Finanzdienstleistungen gegründetes Unternehmen mit Sitz in Heidelberg. Das Unternehmen arbeitet eng mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN), mit Wissenschaftlern, Verbraucherschutzorganisationen und Experten des Finanzdienstleistungsgewerbes zusammen.

www.defino.de

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