Anwaltverein begrüßt Gesetzesentwurf über elektronische Wertpapiere

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt, dass das Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums und des Bundesjustizministeriums aus dem Frühjahr 2019 zu einem Gesetzesentwurf über elektronische Wertpapiere weiterentwickelt wurde. Hierdurch werde die seit langem geforderte Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts eingeleitet, ohne dabei den hohen Verkehrsschutzstandard, der durch die Anwendung sachenrechtlicher Regelungen und die bewährte Technik des deutschen Effekten-Giroverkehrs geleistet wird, aufzugeben.

In seiner Stellungnahme führt der DAV aus, dass sich das System der sammelverwahrten Globalurkunden, wie es sich seit Jahrzehnten in Deutschland entwickelt hat, bewährt habe und in der Praxis wie ein System für entmaterialisierte Wertpapiere reibungslos funktioniere. Es sei bekannt, dass das bisherige System nicht völlig nahtlos in das allgemeine Zivilrecht passe. Der Referentenentwurf des eWpG ermögliche einen (möglicherweise nur scheinbar) radikalen Systemwechsel, indem Wertpapiere ohne Papier (Urkunde) gesetzlich geschaffen werden. Allerdings sollen die bisher üblichen Gestaltungen weiter möglich bleiben. Ob dieses Nebeneinander auf Dauer angelegt oder als Übergangsphase geplant ist, ist aus Sicht des DAV offen.

Obwohl möglicherweise ein weniger „invasiver“ Weg zur Lösung der bekannten Schwierigkeiten möglich gewesen wäre, begrüßt der DAV im Grundsatz den vom Referentenentwurf eingeschlagenen Lösungsansatz, weil er sich in die internationale Entwicklung und auch die unionsrechtlichen Anforderungen besser einfüge als die Fortsetzung des bisher in Deutschland überkommenen Systems. Das Ziel sicherzustellen, dass der Inhaber eines elektronischen Wertpapiers im Verhältnis zu anderen Gläubigern und Beteiligten, insbesondere auch im Verhältnis zu Verwahrern, eine Eigentumsposition oder eigentumsähnliche Position hinsichtlich der Forderung gegen den Emittenten hat, verdiene volle Unterstützung. Allerdings wird das Ziel mit dem Entwurf nach Einschätzung des DAV nicht durchweg erreicht. Insofern bedürfe es einiger Änderungen. (DFPA/jpw1)

Quelle: Stellungnahme DAV

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Der DAV mit Sitz in Berlin vertritt die Interessen seiner über 62.000 Mitglieder auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

www.anwaltverein.de

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