Anwendungsfrist für MiFID II um ein Jahr verlängert

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den Termin für die Anwendung der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) wegen der außergewöhnlichen Herausforderungen, vor denen Regulierungsbehörden und Marktteilnehmer bei der technischen Umsetzung stehen, um ein Jahr zu verschieben. Neue Frist ist der 3. Januar 2018.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) muss Daten von etwa 300 Handelsplätzen zu rund 15 Millionen Finanzinstrumenten erfassen. Dazu muss sie eng mit den zuständigen nationalen Behörden und den Handelsplätzen selbst zusammenarbeiten. Die ESMA hat der Europäischen Kommission jedoch mitgeteilt, dass weder die zuständigen Behörden noch die Marktteilnehmer die erforderlichen Systeme bis zum 3. Januar 2017, dem ursprünglichen Stichtag für die Anwendung des MiFID II-Pakets, bereitstellen könnten. Angesichts dieser außergewöhnlichen Umstände wurde eine Verschiebung für erforderlich gehalten, um mangelnder Rechtssicherheit und potenziellen Marktstörungen vorzubeugen.Die Fristverlängerung habe keine Auswirkungen auf den Zeitplan für die Annahme der „Stufe II“ -Durchführungsmaßnahmen. Diese werde die Europäische Kommission unabhängig von dem neuen Anwendungsstichtag für MiFID II voranbringen, was die Rechtssicherheit erhöhen werde.

Die MiFID-Richtlinie, die für Wertpapiermärkte, Wertpapierfirmen und Anlagevermittler gilt, wurde als Reaktion auf die Finanzkrise erlassen, um einen stärker wettbewerbsorientierten und integrierten EU-Finanzmarkt zu schaffen. Doch haben die jüngsten Ereignisse und Marktentwicklungen Schwachstellen bei einigen ihrer Grundprinzipien offengelegt und Bereiche aufgezeigt, die verstärkt oder überprüft werden müssen.

MiFID II zielt nun darauf ab, diese Mängel zu beheben und die derzeit geltenden Vorschriften für Wertpapiermärkte zu verstärken oder zu ersetzen. Dabei geht es insbesondere darum, sicherzustellen, dass der Handel auf regulierten Plattformen stattfindet, Vorschriften für den Hochfrequenzhandel einzuführen, die Transparenz und die Beaufsichtigung der Finanzmärkte – einschließlich der Derivatemärkte – zu verbessern und den Aspekt der Preisvolatilität auf den Märkten für Warenderivate zu berücksichtigen. Zudem sollen die Wettbewerbsbedingungen für den Handel mit Finanzinstrumenten und deren Clearing zu verbessert werden. Auch soll – aufbauend auf den bereits vorhandenen Regelungen – mit den überarbeiteten MiFID-Vorschriften der Anlegerschutz verbessert werden, indem solide organisatorische Anforderungen und Wohlverhaltensregeln eingeführt werden. (JF1)

Quelle: Pressemitteilung Europäische Kommission

ec.europa.eu

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