Aufsichtsbehörde rät Anlegern zur Vorsicht bei Researchberichten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erneuert ihren Anlegerhinweis vom 9. Mai 2016, vor Transaktionen zu prüfen, ob die in Researchberichten enthaltenen Informationen zutreffend sind.
Negative Researchberichte könnten von Personen stammen, die selbst bereits Leerverkaufspositionen in den Finanzinstrumenten halten und damit bewusst auf fallende Kurse setzen. Sinken die Kurse infolge der Berichte dann tatsächlich, würden die hinter der Veröffentlichung stehenden Personen davon profitieren.
Auch wenn die Interessenkonflikte in Disclaimern offengelegt werden müssen, sollten Anleger die Motive für die Veröffentlichung negativer Berichte daher in jedem Fall hinterfragen. Soweit verfügbar, sollten sie sich zudem nicht nur auf diese eine Informationsquelle verlassen, sondern sich möglichst umfassend über die betroffenen Finanzinstrumente und deren Emittenten informieren.
Quelle: Pressemitteilung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (TH1)