Autark Invest: BaFin weist auf ungültigen Verkaufsprospekt hin
Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Autark Invest GmbH, Olpe, öffentlich Nachrangdarlehen unter der Bezeichnung „Autark Invest 2016“ anbietet. Der Verkaufsprospekt für das öffentliche Angebot dieser Vermögensanlage ist jedoch nach § 8a Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) nicht mehr gültig. (JF1)
Quelle: Verbraucherinformation BaFin