BaFin: Auslegungsschreiben zu extern verwalteten AIF-Investmentgesellschaften
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat ein Auslegungsschreiben zur Konsultation gestellt, das die Aufgaben von Kapitalverwaltungsgesellschaften von denen der AIF-Investmentgesellschaften (Investmentgesellschaften für alternative Investmentfonds) abgrenzen soll, die sie extern verwalten. Stellungnahmen nimmt sie bis zum 17. Februar entgegen.
Der Entwurf des Auslegungsschreibens beschäftigt sich mit dem Aufgabenbereich der Kapitalverwaltungsgesellschaft in Abgrenzung zu der von ihr verwalteten AIF-Investmentgesellschaft. Zunächst werden die Zuständigkeitsbereiche der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten AIF-Investmentgesellschaft erörtert. Sodann wird dargestellt, in wessen Namen (im eigenen oder im Namen der AIF-Investmentgesellschaft) die Kapitalverwaltungsgesellschaft handelt, wenn sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit Verträge mit Dritten abschließt. Abschließend wird noch auf die Auslagerung von Tätigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der Kapitalverwaltungsgesellschaft auf die AIF-Investmentgesellschaft eingegangen.
Stellungnahmen zu dem Entwurf können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 01-2017; WA 41-Wp 2100-2016/0001) und des Betreffs (Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation 01/2017) bis zum 17. Februar 2017 per E-Mail (Konsultation-01-17@bafin.de) abgegeben werden.
Quelle: Pressemitteilung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (AZ)