BaFin begibt Musterformular zur Anzeigepflicht bei algorithmischem Handel

Ab dem 3. Januar 2018 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden eine Anzeige abgeben, wenn sie algorithmischen Handel betreiben oder einen direkten elektronischen Zugang (Direct Electronic Access: DEA) zu einem Handelsplatz anbieten. Anzeigen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind abzugeben, wenn die betroffenen Wertpapierdienstleistungsunternehmen von ihr beaufsichtigt werden oder wenn multilaterale Handelssysteme oder organisierte Handelssysteme betroffen sind, die unter ihrer Aufsicht stehen. Die BaFin hat ein Musterformular erstellt, mit dem betroffene Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihrer Anzeigepflicht nachkommen können.

Die Anzeigepflichten ergeben sich aus den §§ 77 Absatz 2 Satz 1 und 80 Absatz 2 Satz 5 des dann gültigen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), die Artikel 17 Absatz 2 Unterabsatz 1 und Artikel 17 Absatz 5 Unterabsatz 3 der Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive – MiFID II) umsetzen. Die Anzeigen sind zum einen gegenüber der Behörde abzugeben, die für die Beaufsichtigung der betroffenen Unternehmen zuständig ist. Zum anderen sind sie auch an die Behörden zu übermitteln, die die betroffenen Handelsplätze beaufsichtigen.

Unternehmen, die als Handelsteilnehmer an einer deutschen Börse algorithmischen Handel betreiben oder einen DEA zu einer deutschen Börse anbieten, müssen die Anzeige gegenüber der Börsenaufsichtsbehörde abgeben, die für die jeweilige Börse zuständig ist. (JF1)

Quelle: Homepage BaFin

www.bafin.de

Zurück

Recht

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt