BaFin begrüßt Berichte der Europäischen Aufsichtsbehörden zum Greenwashing

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begrüßt die Berichte zum Greenwashing, die die Europäischen Aufsichtsbehörden der Europäischen Kommission am 31. Mai 2023 vorgelegt haben. Greenwashing spiele in der Aufsicht und in der öffentlichen Wahrnehmung eine immer größere Rolle. Die Europäische Kommission hatte daher ein Konsultationsersuchen an die drei Europäischen Aufsichtsbehörden gerichtet und bis Ende Mai 2023 zunächst um Zwischenberichte gebeten. Neben der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sind dies die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Die finalen Berichte sollen bis zum 31. Mai 2024 vorgelegt werden.

Die Kommission will sich auf diesem Weg vor allem die praktischen Erfahrungen der in ESMA, EBA und EIOPA vertretenen nationalen Aufsichtsbehörden zunutze machen. Dazu zählt auch die BaFin, die an allen drei Zwischenberichten mitgewirkt hat. Das Sustainability Standing Committee der ESMA, das den Bericht der ESMA erarbeitet hat, wird von Dr. Thorsten Pötzsch geleitet, dem Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht bei der BaFin. Auch die BaFin hat sich das Thema Sustainable Finance und die Bekämpfung von Greenwashing, also irreführende Aussagen über Nachhaltigkeitsprofile oder –ziele, als eines ihrer zehn Mittelfristziele auf die Agenda gesetzt. Da eine offizielle Definition des Begriffs „Greenwashing“ bislang nicht existiere, begrüßt es die BaFin ausdrücklich, dass die Zwischenberichte ein gemeinsam entwickeltes erstes Begriffsverständnis und eine Kategorisierung von Greenwashing-Fallgruppen enthalten. Von Greenwashing spricht man in der Regel, wenn Finanzprodukte oder Unternehmen als nachhaltiger dargestellt werden, als dies den tatsächlichen Umständen entspricht. Ziel der BaFin sei es, eine irreführende Vermarktung zum Schutz von Verbrauchern zu vermeiden. Neben den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation, unter anderem zu konkreten Greenwashing-Verdachtsfällen (call for evidence), enthalten die Zwischenberichte auch die Auswertung einer Umfrage zu Greenwashing-Risiken sowie vorläufige Vorschläge für Verbesserungen oder Überarbeitungen des regulatorischen Rahmenwerkes.

Greenwashing komme im gesamten ESG-Spektrum vor (Environmental, Social, Governance), betrifft also Umwelt- und soziale Aspekte und die Unternehmensführung. Aus Greenwashing oder dem Verdacht auf Greenwashing könnten sich finanzielle Risiken für Unternehmen, den Finanzmarkt und für Anlegerinnen und Anleger ergeben. Die Europäischen Aufsichtsbehörden schlagen in ihren Zwischenberichten vor, die Transparenz von ESG-Informationen zu steigern. Aus Sicht der BaFin ist Transparenz bei einem so komplexen Thema wie Nachhaltigkeit wesentlich. Denn nur, wenn institutionelle Investoren und private Anleger über verständliche und aussagekräftige Informationen verfügen, könnten sie entscheiden, ob die als nachhaltig gekennzeichneten Investitionen ihrem individuellen Verständnis von Nachhaltigkeit entsprechen. Zudem müssten die Benennung und das Labelling von Finanzinstrumenten klaren Regularien unterliegen. Das regulatorische Rahmenwerk weise aktuell noch Lücken auf. ESMA, EBA und EIOPA fordern deshalb, die bisherige Regulierung auf Konsistenz zu prüfen. Wichtig sei auch, dass sowohl Markteilnehmer und Aufsichtsbehörden ihre Expertise auf dem Gebiet Sustainable Finance weiter ausbauen. Die BaFin hat dazu das Zentrum Sustainable Finance eingerichtet. (DFPA/mb1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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