BaFin erteilt Clearstream Banking AG CSDR-Zulassung
Am 21. Januar 2020 erteilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem deutschen Zentralverwahrer Clearstream Banking AG die Zulassung nach Artikel 16 Zentralverwahrerverordnung (Verordnung (EU) Nr. 909/2014) - CSDR. Die Zulassung ermächtigt die Gesellschaft, Kerndienstleistungen sowie nichtbankartige Nebendienstleistungen nach der CSDR zu erbringen.
Die Clearstream Banking AG ist eine Tochter der Deutsche Börse AG und als Nachhandelsdienstleister zuständig für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften, die Wertpapierverwahrung und -verwaltung inländischer und ausländischer Wertpapiere. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermitteilung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.