BaFin: Immobilien-Teilverkauf - das sollten Sie wissen!

Immobilien-Teilverkauf ist ein relativ neues Produkt, mit dem sich Anbieter vor allem an ältere Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer wenden. Das Werbeversprechen: Sie können Ihre Immobilie teilweise zu Geld machen und bleiben trotzdem „Herr im Haus“. Wie läuft ein solcher Immobilien-Teilverkauf ab? Und worin bestehen die Nachteile? Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Verbraucherinformation und einem Podcast genauer beleuchtet.

Wer sich für ein Eigenheim entscheidet, hat seine Sparmöglichkeiten oft ausgeschöpft. Die Immobilie ist dann die einzige nennenswerte private Altersvorsorge. Für manche Eigenheimbesitzer stellt sich daher irgendwann die Frage: Muss ich meine Immobilie verkaufen, weil ich mehr finanziellen Spielraum brauche? Wer in einer solchen Situation steckt, für den scheint ein Teilverkauf eine gute Alternative zu sein. Für die Altersgruppe 50plus werden solche Angebote derzeit stark beworben.

Laut BaFin sind es zwei vermeintliche Vorteile, die einen solchen Teilverkauf reizvoll erscheinen lassen: die schnelle Aussicht auf einen höheren Geldbetrag – den Teilkaufpreis – und die Möglichkeit, trotz des Teilverkaufs weiterhin uneingeschränkt in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können. Die Kehrseite der Medaille: Ein Teilverkauf ist spekulativ und mit erheblichen Risiken verbunden, so die BaFin. Das Nutzungsentgelt, das künftig an den Miteigentümer der Immobilie gezahlt werden muss, sei erheblich. Wenn nicht mehr gezahlt werden kann, drohe unter Umständen ein Auszug wider Willen. Das Gleiche kann möglicherweise passieren, wenn das Unternehmen, das den Immobilienteil gekauft hat, insolvent wird. Hinzu kommt: Die laufenden Kosten der Immobilie müssen oft voll vom Teilverkäufer getragen werden.

Was unterm Strich herauskommt, zeige sich zudem erst lange nach Abschluss des Vertrags, nämlich beim Rückkauf oder Gesamtverkauf. Dem Unternehmen, das zuvor einen Teil ihrer Immobilie abgekauft hat, steht in der Regel in beiden Fällen ein Mindesterlös zu. Beim Teilverkäufer selbst sieht es anders aus: Wie viel Geld für den Rückkauf aufgebracht werden muss oder wie viel beim Gesamtverkauf der Immobilie an einen Dritten erzielt wird, hängt von der Immobilienwertentwicklung ab. Die Zusammenhänge seien laut BaFin schwer zu durchschauen.

„Ein Immobilien-Teilverkauf ist für Haus- oder Wohnungseigentümer selten die beste Lösung“, berichtet Dr. Thorsten Pötzsch, BaFin-Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht und Asset-Management. Ein Teilverkauf sei riskant und könne teuer werden. „Aus Verbraucherschutzsicht kann ich nur davor warnen, den allgegenwärtigen Werbeversprechen für Immobilen-Teilverkäufe blind zu vertrauen“, erläutert Dr. Pötzsch.

Die BaFin hat daher auf ihrer Website umfassende Informationen zum Thema mit einer Checkliste und Beispielrechnungen bereitgestellt. Einblicke in die Sichtweise und Beratungspraxis der Verbraucherzentralen zum Thema „Teilverkauf“ gibt es zudem in der aktuellen Folge des BaFin-Verbraucherschutz-Podcasts „Immobilien-Teilverkauf: selten die beste Lösung“. Dort spricht Katharina Lawrence, Verbraucherschutzexpertin bei der Verbraucherzentrale Frankfurt, mit Dr. Sabine Reimer, Referatsleiterin im Verbraucherschutz der BaFin. Dabei geht es unter anderem um konkrete Fälle aus der Praxis. (DFPA/JF1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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