BaFin-Intervention bei finanziellen Differenzkontrakten: "Wichtiges Signal an die Politik"

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant ein Verbot von Nachschusspflichten bei finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFD). Durch Nachschusspflichten können Verbraucher mehr Geld verlieren, als sie eingezahlt haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt das Eingreifen der BaFin und fordert eine Vertriebsbeschränkung für alle Produkte mit Nachschusspflichten.

„Ein Verbot von Nachschusspflichten bei CFD ist richtig. Differenzkontrakte sind hochspekulative Produkte, bei denen Verbraucher im Fall von Nachschusspflichten ihr gesamtes Vermögen verlieren können“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

Anlageprodukte, bei denen Verbraucher mehr Geld als ihre Anlagesumme verlieren können, sollten nicht aktiv an Verbraucher vertrieben werden. „Das Eingreifen der BaFin im Fall von CFD ist ein eindeutiges Signal an die Politik: Eine Regulierung braucht es nicht nur bei CFD, sondern für alle Anlageprodukte, bei denen Verbraucher mehr Geld verlieren können, als sie eingezahlt haben. Solche Produkte sollten nicht aktiv vertrieben werden. Das heißt, keine Werbung und keine Empfehlung in Beratungsgesprächen“, so Mohn.

Mit CFD können Verbraucher auf die Entwicklung eines Basiswerts spekulieren. Das kann zum Beispiel der Kurs einer Währung sein. Dabei wird die Differenz zum Ausgangskurs regelmäßig mit der Anlagesumme verrechnet. Üblicherweise beinhalten CFD einen Hebel, sodass auch kleinere Schwankungen zu hohen Verlusten führen können. Diese Verluste können durch den Hebel höher ausfallen, als das eingesetzte Kapital. In solchen Fällen besteht häufig eine Nachschusspflicht für Verbraucher. Sie müssen also für die Verluste Geld nachschießen.

Mit dem geplanten Verbot macht die BaFin zum zweiten Mal von ihrem neuen Interventionsrecht Gebrauch. Im Juli 2016 hatte sie angekündigt, mit Bonitätsanleihen erstmals ein Finanzprodukt für Privatkunden vollständig zu verbieten. Das Interventionsrecht wurde 2015 durch das Kleinanlegerschutzgesetz in das Wertpapierhandelsgesetz integriert. Seitdem kann die BaFin Produkte oder Vertriebspraktiken aus Gründen des Anlegerschutzes verbieten.

Quelle: Pressemitteilung vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 deutschen Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (JF1)

www.vzbv.de

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