BaFin-Jahresbericht: unverändert 136 zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaften

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den „Jahresbericht 2017“ vorgelegt. Demnach erhielten im Jahr 2017 elf deutsche Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) die Erlaubnis, Investmentvermögen zu verwalten oder sie erweiterten die bereits bestehende Zulassung (Vorjahr: 14). Sechs Gesellschaften gaben ihre Erlaubnis zurück (Vorjahr: zwei). Ende 2017 hatten damit 136 Unternehmen eine Erlaubnis nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) (Vorjahr: 136). 52 Kapitalverwaltungsgesellschaften (Vorjahr: 50) registrierten sich darüber hinaus nach § 44 KAGB. Zwölf Gesellschaften gaben ihre Registrierung zurück, zwei davon beantragten eine Erlaubnis nach dem KAGB. Die Gesamtzahl der registrierten KVGen lag damit Ende 2017 bei 314 (Vorjahr: 260).

Die BaFin hat dem Jahresbericht zufolge für das Jahr 2017 in der Branche eine allgemeine Tendenz zur Konsolidierung beobachtet. Dies betreffe vor allem geplante Fusionen und Übernahmen bei kleineren und mittleren sowie gruppenangehörigen KVGen. In 22 Fällen gründeten Kapitalverwaltungsgesellschaften in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Zweigniederlassung oder boten ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend an (Vorjahr: Elf). 53 Gesellschaften aus dem EU-Ausland zeigten die Gründung einer Zweigniederlassung oder die Aufnahme grenzüberschreitender Dienstleistungen in Deutschland an (Vorjahr: 25).

Insgesamt verwalteten die KVGen Ende 2017 6.449 offene Investmentvermögen (Vorjahr: 6.122) mit einem Vermögen von 2.062 Milliarden Euro (Vorjahr: 1.908 Milliarden Euro). Davon waren 2.417 Publikumsfonds (Vorjahr: 2.194) mit einem Vermögen von insgesamt 498 Milliarden Euro (Vorjahr: 451 Milliarden Euro) und 4.032 Spezial-AIF (Vorjahr: 3.928) mit einem Vermögen von 1.564 Milliarden Euro (Vorjahr: 1.457 Milliarden Euro).

Das gesamte (Netto-)Mittelaufkommen von offenen Publikums- und Spezialfonds erreichte 94,9 Milliarden Euro (Vorjahr: 119,96 Milliarden Euro). Die (Brutto-)Mittelzuflüsse betrugen 331,7 Milliarden Euro (Vorjahr: 310,3 Milliarden Euro). Davon entfielen 115 Milliarden Euro auf Publikumsinvestmentvermögen (Vorjahr: 106,8 Milliarden Euro) und 217 Milliarden Euro auf Spezial-AIF (Vorjahr: 203,5 Milliarden Euro). Diesen standen Mittelabflüsse in Höhe von insgesamt 236,8 Milliarden Euro gegenüber (Vorjahr: 190,3 Milliarden Euro).

Die  BaFin genehmigte 2017 insgesamt 138 neue Publikumsinvestmentvermögen nach dem KAGB  41 Alternative Investmentfonds (Vorjahr: 151), darunter 107 OGAW (Vorjahr: 99), sieben offene Publikums-AIF (Vorjahr: zwölf) und 24 geschlossene Publikums-AIF (Vorjahr: 40).

Bei den Verwaltern geschlossener Investmentvermögen stellt die Aufsichtsbehörde fest, dass einige Unternehmen weiterhin an ihrer Professionalität und Geschäftsphilosophie arbeiten müssten. Einige  kleine Kapitalverwaltungsgesellschaften fänden beispielsweise keinen ausreichenden Zugang zu Investitionsobjekten oder Investoren. Große Qualitätsunterschiede beobachtet die BaFin auch bei den Verwahrstellen einschließlich der alternativen (Treuhänder-)Verwahrstellen, bei der Rechtsberatung der Gesellschaften und bei den Berichten der jährlichen Abschlussprüfer.

Die BaFin schreibt in dem Bericht: „Inwieweit die Regulierung unter dem KAGB zu besseren Produkten für die Anleger führt, wird man in einigen Jahren noch besser ermessen können, nämlich dann, wenn die ersten nach dem KAGB aufgelegten geschlossenen AIF abgewickelt sein werden. Die BaFin kann nicht kontrollieren, ob die Entscheidungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften wirtschaftlich sind. Aber sie definiert die äußeren Rahmenbedingungen der Geschäftstätigkeit und fördert über Transparenzanforderungen die Wahrnehmung im Markt. Wo sich Interessenkonflikte und nichtmarktgerechte Kosten oder Bewertungen bemerkbar machen, schreitet die Aufsicht ein.“ (AZ)

Quelle: Jahresbericht BaFin

www.bafin.de

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