BaFin-Merkblatt zu Provisionsrichtwert: Votum warnt vor deutschem Sonderweg
Anlässlich der endenden Konsultationsfrist zum Entwurf eines „Merkblatts zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ warnt der Vermittlerverband Votum die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor einem deutschen Sonderweg und fordert das Bundesfinanzministerium auf, sich intensiv in die Konsultation einzubringen.
„Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA und die BaFin haben am selben Tag Vorgaben für die internen Prozesse des Produktentwicklungsverfahrens von Lebensversicherungsunternehmen veröffentlicht. Leider hören an diesem Punkt die Gemeinsamkeiten der Ansätze beider Aufsichten schon auf“, so Votum-Vorstand Martin Klein. „Während die EIOPA mit der von ihr veröffentlichten Methodik zur Bewertung des Preis-Leistungsverhältnis von fondsgebundenen Lebensversicherungen allgemeine aufsichtsrechtliche Ansätze zur Kontrolle der Produktqualität formuliere und dabei die Vermittlungsvergütung lediglich eine Nebenrolle einnehme, fokussiere sich die BaFin nahezu ausschließlich auf die Produktkosten.
Bei der Betrachtung des Kundennutzens beziehe die EIOPA neben dem Blick auf die potenzielle Rendite viele weitere bedeutende Produktmerkmale in ihren Leitfaden mit ein – beispielsweise die Bedeutung von Nachhaltigkeitsmerkmalen, den angebotenen Beratungsumfang oder digitale Informations- und Produktgestaltungszugänge, erklärt Klein. Die BaFin hingegen reduziere die Messung des Kundennutzens von Lebensversicherungen lediglich auf die Rendite. Das greife nicht nur zu kurz, sondern sei angesichts des ursprünglichen Zwecks von Lebensversicherungen sogar schädlich für die Verbraucher.
Das Merkblatt werde seinem eigentlichen Zweck, zur Beantwortung von Detailfragen die Position der Aufsicht darzulegen, nicht gerecht. Stattdessen schaffe es weitere unbestimmte Rechtsbegriffe und gebe den Versicherern vor, unklare Szenario-Berechnungen vorzunehmen. Klein: „Tatsächlich ist der vorliegende Entwurf eine Mogelpackung. Unter dem Vorwand, den Versicherungsgesellschaften Anleitungen für ihre Produktentwicklungsprozesse zu geben, werden nahezu ausschließlich Vorgaben und Eingriffe in die Gestaltung der Vertriebsvergütung formuliert. Diese Vorgaben gehen in wesentlichen Teilen auch noch über gesetzliche Rahmenbedingungen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Versicherungsvertragsgesetzes hinaus.“
„Anstatt die deutschen Versicherungsunternehmen durch überkomplexe Regelwerke mit weiterer Bürokratie zu belasten, die deutlich über die Anforderungen der IDD hinausgehen, sollte die BaFin der Aufforderung der EIOPA gerecht werden und deren gemeinsamen, konvergenten Ansatz fördern, um auf allen europäischen Märkten einheitliche Ergebnisse für die Verbraucher zu erzielen und gleichzeitig Flexibilität zu ermöglichen. Mit dem vorliegenden Merkblatt-Entwurf wird sie dieser Aufgabe nicht im Ansatz gerecht, sondern beschreitet einen unnötigen deutschen Sonderweg“, so Klein abschließend. (DFPA/JF1)
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