BaFin setzt Geldbuße gegen Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Geldbuße in Höhe von 200.000 Euro gegen die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA) festgesetzt. Grund war, dass das Unternehmen gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hatte. Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Das Unternehmen hatte nicht bekannt gegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2021 und der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich waren.

Jahresfinanzberichte und Halbjahresfinanzberichte sind zwar grundsätzlich auch im Unternehmensregister verfügbar. Unternehmen müssen aber darüber informieren, wann und wo sie darüber hinaus ihre Finanzberichte veröffentlichen.

Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können. Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen bekanntmachen, wann und wo sie ihre Jahresfinanzberichte und Halbjahresfinanzberichte der Öffentlichkeit über das Unternehmensregister hinaus zur Verfügung stellen (Hinweisbekanntmachung). Die Hinweisbekanntmachung ist spätestens vier Monate bzw. im Falle des Halbjahresfinanzberichts drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums sowie vor den Finanzberichten zu veröffentlichen. (DFPA/ljh1)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

 

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