BaFin stärkt Verbraucher im Streit um rechtswidrige Zinsabsenkungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will gegen Kreditinstitute, die unzulässige Zinsanpassungsklauseln verwenden, vorgehen. Die Geldhäuser sollen per Allgemeinverfügung dazu verpflichtet werden, Verbraucher zu informieren und ihnen ein Angebot zur Neuberechnung der Zinsen zu unterbreiten. Die Verbraucherzentralen Sachsen, Bayern, Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben wegen rechtswidriger Zinsanpassungsklauseln bereits Musterfeststellungsklagen gegen mehrere Sparkassen eingeleitet. So beispielsweise auch gegen die Sparkasse Nürnberg (DFPA berichtete).

Klaus Müller, Vorstand des vzbv, sieht in der Ankündigung der BaFin eine gute Nachricht für Verbraucher und ein deutliches Signal an die betroffenen Sparkassen und Banken: „Kreditinstitute, die mit rechtswidrigen Klauseln die Zinsen verändert haben, sollen laut BaFin-Plänen ihre Kunden aktiv darauf hinweisen und ihnen eine Nachberechnung nach den zu erwartenden Vorgaben des BGH anbieten müssen. Er wird sich in den nächsten Monaten aufgrund der Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentralen erneut mit der Frage der Zinsberechnung befassen.

Für viele Verbraucher könnte sich daraus nach Berechnungen der Verbraucherzentralen eine Nachzahlung von einigen Tausend Euro ergeben. Dies ein schönes Beispiel für ein gelungenes Ineinandergreifen von behördlicher und zivilrechtlicher Rechtsdurchsetzung“, so Müller. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) vertritt Verbraucher-Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung und klagt Verbraucherrechte vor Gericht ein. Als Dachverband der 16 Verbraucherzentralen der Länder und 26 Verbraucherschutzorganisationen bündelt er die Kräfte für einen starken Verbraucherschutz. Er unterhält Büros in Berlin und Brüssel.

www.vzbv.de

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