BaFin: Standards zur Performancedarstellung der AIF
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Beschreibung der Ausführungsstandards zur Darstellung der Wertentwicklung in den wesentlichen Anlegerinformationen für geschlossene Investmentfonds Stellung genommen.
Für die bildliche Darstellung der früheren Wertentwicklung geschlossener Publikums-AIF (alternativer Investmentfonds) gilt unter anderen: Das Säulendiagramm muss die Wertentwicklung der Gesellschaft in den vergangenen zehn Jahren darstellen. Soweit die Vergangenheitsbetrachtung kein ausreichendes Verständnis für die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds vermittelt, hat neben der Darstellung der vergangenheitsbezogenen Berechnungsmethode zusätzlich die Darstellung einer auf die Gesamtlaufzeit bezogenen Zukunftsbetrachtung zu erfolgen.
Zur Wertentwicklung der Vergangenheit ist festzuhalten, dass bei der Berechnung der Wertentwicklung alle vom Investmentvermögen zu tragenden Kosten und Gebühren berücksichtigt sind, nicht aber die Ausgabeaufschläge, heißt es. Die angegebene Wertentwicklung bezieht sich auf das in dem jeweiligen Kalenderjahr durchschnittlich gebundene Kapital der Anleger ohne Ausgabeaufschläge, lautet eine andere Formulierungsvorgabe. Zudem sei der Hinweis notwendig, dass die angegebene Wertentwicklung nicht der Verzinsung des anfänglich investierten Kapitals entspreche.
Zu den wesentlichen Anlageinformationen gehöre der Warnhinweis, dass „die bisherige Wertentwicklung kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung ist.“
Quelle: Pressemitteilung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine rechtsfähige deutsche Bundesanstalt mit Sitz in Frankfurt am Main und Bonn. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Sie beaufsichtigt und kontrolliert als im Rahmen der Finanzaufsicht alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland. (TS1)