BaFin stellt Entschädigungsfall für Maple Bank fest
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 11. Februar 2016 den Entschädigungsfall für die Maple Bank festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen. Zunächst hatte die BaFin am 6. Februar ein Moratorium gegenüber der Maple Bank erlassen (DFPA berichtete) und dann bereits am 10. Februar 2016 beim Amtsgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Maple Bank gestellt. Das Amtsgericht hat daraufhin am 11. Februar 2016 ein Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Einlagen der Kunden der Maple Bank sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin, ist die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zur einer Hohe von 100.000 Euro befriedigt - in besonderen Ausnahmefällen bis zur einer Hohe von 500.00 Euro. Die EdB wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubiger des Instituts aufnehmen.
Darüber hinaus ist die Maple Bank Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze.
Quelle: Pressemitteilung BaFin
Die Maple Bank GmbH versteht sich als Nischenanbieter im Investmentbanking mit Fokus auf Einzelstrategien. Sie ist auf den Wertpapier- und Derivatemärkten in West- und Nordeuropa und in Nordamerika aktiv. Alleingesellschafterin der Bank ist die Maple Financial Europe SE mit Sitz in Frankfurt am Main. Diese ist wiederum eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Konzernobergesellschaft Maple Financial Group Inc., die ihren Sitz in Toronto (Kanada) hat. (JF2)