BaFin und Verbraucherzentrale für mehr Transparenz bei Immobilien-Teilverkauf

Träume verwirklichen, finanzielle Sicherheit im Alter und bei all dem auch noch im eigenen Haus wohnen bleiben: Die Werbeversprechen für den Teilverkauf der eigenen Immobilie klingen simpel. Im Austausch zwischen Verbrauchern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), dem Oberbürgermeister der Stadt Auerbach, Jens Scharff, sowie der Verbraucherzentrale Sachsen wurden in der Auerbacher Verbraucherzentrale die Grundlagen und mögliche Tücken der Teilverkaufsangebote aufgezeigt.

Beim sogenannten Immobilien-Teilkauf verkaufen Senioren einen Teil, maximal 50 Prozent des Eigenheims, erhalten einen vorher vereinbarten Kaufpreis zur freien Verfügung und zahlen dafür ein monatliches Nutzungsentgelt.

„Teilweise klingen die Angebote zum Immobilienteilverkauf verlockend. Jedoch müssen sich Interessierte aber bewusst sein, dass so manche Fallstricke in den Verträgen stecken können. Diese sind aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Verträge mitunter nur schwer zu erkennen. Für Verbraucher besteht das Risiko, eine finanziell nachteilige Entscheidung zu treffen. Deshalb informiert die BaFin hier umfassend, auch um mehr Transparenz herzustellen“, erklärt Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz bei der BaFin.

Die Verbraucherschützer fordern für die Thematik mehr Kontrolle des Marktes. Als zuständige Aufsichtsbehörde käme dafür die BaFin in Frage. „Die BaFin muss weitere Kompetenzen im Bereich des Teilverkaufsmarktes erhalten und somit den Verbraucherschutz in diesem Bereich weiter vorantreiben. Es benötigt mehr Transparenz und einheitliche Informationen, damit Verbraucher*innen die Angebote besser durchschauen und vergleichen können“, fordert Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

Ein Teilverkauf des eigenen Zuhauses muss genau nachgerechnet werden. Wenn nach Zahlung des Nutzungsentgeltes nur noch die Hälfte von der ursprünglichen Auszahlung übrigbleibt, sollten Betroffene genau nachrechnen. „Auch wenn die Vereinbarung ausläuft und das Haus verkauft wird, müssen sich Verbraucher auf weitere Kosten und Fallstricke vorbereiten. So sichern sich die Anbieter in der Regel eine Wertsteigerungsklausel und somit einen Mindesterlös zu. Das kann dann teuer werden, wenn zum Zeitpunkt des Verkaufs keine Wertsteigerung, sondern ein Verlust eingetreten ist“, weiß Eichhorst. (DFPA/JF1)

Die Verbraucherzentrale Sachsen ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Ziel ihrer Arbeit ist es, Verbraucher in Fragen des privaten Konsums zu informieren, zu beraten und zu unterstützen.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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