BaFin veröffentlicht Leitlinien zu verschärften Sanktionsmöglichkeiten

Bei Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) seit November 2015 beziehungsweise Juli 2016 deutlich höhere Sanktionen verhängen. Wie die Aufsicht diese einsetzt und Bußgelder bemisst, hat sie jetzt mit ihren „WpHG-Bußgeldleitlinien II“ konkretisiert. Die überarbeiteten Leitlinien gelten für Verstöße bei Ad-hoc-Mitteilungen und Stimmrechtsmeldungen sowie der Finanzberichterstattung.

„Gerade bei Konzernen mit einem hohen Umsatz und einer starken Marktkapitalisierung werden wir bei schwerwiegenden Verstößen in Zukunft deutlich höhere Bußgelder sehen“, signalisiert Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele. Der europäische Gesetzgeber habe mit der Einführung umsatzbezogener Geldbußen auch für größere Unternehmen in besonders schwerwiegenden Fällen eine spürbarere Sanktionierung ermöglichen wollen. So kann die BaFin beispielsweise bei Verstößen gegen die Finanzberichterstattungspflichten nun bis zu zehn Millionen Euro, fünf Prozent des konzernweiten Jahresumsatzes oder das Zweifache des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängen. Für einen Emittenten mit einem Gesamtumsatz von 50 Milliarden Euro etwa sind damit Bußgelder von bis zu fünf Prozent des relevanten Gesamtumsatzes, also bis zu 2,5 Milliarden Euro, möglich. Bisher hatte das maximale Bußgeld bei 200.000 Euro gelegen.

Die WpHG-Bußgeldleitlinien II setzen die verschärften Sanktionsmöglichkeiten der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie sowie der Marktmissbrauchsrichtlinie in die Praxis um. Sie weisen je nach Schweregrad und Marktkapitalisierung des Emittenten betragsmäßige Grundbeträge aus. Diese dienen der Aufsicht als Grundlage, um unter Berücksichtigung der jeweiligen mildernden oder erschwerenden täterbezogenen Umstände das individuelle Bußgeld zu bemessen. Angesichts des weiten umsatzbezogenen Bußgeldrahmens stehe man, so Roegele, seitens der BaFin insbesondere bei den weniger schweren Verstößen in der Verantwortung, mit Augenmaß vorzugehen. Die Aufsicht werde daher im Einzelfall Geldbußen festsetzen, die weit unterhalb der gesetzlich festgelegten Obergrenze liegen.

Die BaFin hatte die erste Version ihrer Leitlinien im November 2013 veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (AZ)

www.bafin.de

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