BaFin veröffentlicht Maßnahmen gegenüber Instituten oder Geschäftsleitern
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht ab sofort bestimmte Maßnahmen, die sie gegenüber Instituten oder Geschäftsleitern verhängt, auf ihrer Webseite. Grundlage für die Veröffentlichung ist § 60b Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG). Veröffentlicht werden Maßnahmen wegen Verstößen gegen das Kreditwesengesetz, den dazu erlassenen Rechtsverordnungen oder die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Credit Requirements Regulation - CRR). (JF1)
Quelle: Mitteilung der BaFin