BaFin veröffentlicht Merkblatt zum Kryptoverwahrgeschäft
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 2. März 2020 ihr Merkblatt mit Hinweisen zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts veröffentlicht.
Das Merkblatt konkretisiert die neuen gesetzlichen Vorgaben und gibt Informationen zur Auslegung des Tatbestands des Kryptoverwahrgeschäfts durch die BaFin.
Das Kryptoverwahrgeschäft wurde zum 1. Januar 2020 durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten Europäischen Geldwäscherichtlinie als neue Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz (KWG) aufgenommen. Unternehmen, die diese Dienstleistung erbringen wollen, benötigen nun eine Erlaubnis der BaFin. (DFPA/TH1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.