BaFin veröffentlicht Schreiben zu den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherern
Das Rundschreiben zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo), das die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im vergangenen Herbst konsultiert hatte, ist veröffentlicht.
Das Rundschreiben fasst verschiedene Mindestanforderungen zusammen, die die BaFin in Auslegung des reformierten Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Delegierten Verordnung formuliert hat. Das Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen (MaRisk VA), das Ende 2015 aufgehoben worden ist.
Ziel der MaGo ist es, übergreifende Aspekte zur Geschäftsorganisation zusammenzuführen, ohne dabei die Anforderungen des VAG, der Delegierten Verordnung und der Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA zur Geschäftsorganisation zu wiederholen. Insbesondere erläutert sie zentrale Begriffe wie „Proportionalität“ und „Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan“ und berücksichtigt erste Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis unter dem neuen Aufsichtsregime Solvency II. Adressaten der MaGo sind alle Unternehmen, die unter Solvency II fallen.
Quelle: Pressemitteilung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (TH1)