BAI begrüßt neue BaFin-Verwaltungspraxis zu Kreditfonds

Die BaFin-Verlautbarung, dass die Vergabe von Darlehen sowie Darlehensrestrukturierungen durch AIF nunmehr zulässig sind, ist aus Sicht des Bundesverbands Alternative Investments e.V. (BAI) ein zukunftweisender Paradigmenwechsel in der deutschen Finanzaufsicht.

Frank Dornseifer, Geschäftsführer des BAI: „Mit den heute bekannt gegebenen Empfehlungen werden nicht nur für Branche und Investoren immens wichtige Problemstellungen gelöst, etwa ob und wann die Restrukturierung von Darlehen im Bestand von Investmentfonds einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedarf. Darüber hinaus wird von der BaFin klargestellt, dass bestimmte - geschlossene - alternative Investmentfonds (AIF) nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sogar selbst und unmittelbar Darlehen vergeben dürfen. Das ist eine echte Innovation und ein wichtiges Signal für den Fondsstandort Deutschland.“

Gemäß der BaFin-Verlautbarung stellt nicht nur die Verwaltung von Bestandsdarlehen, sondern auch die Vergabe von Darlehen durch einen AIF Teil der kollektiven Vermögensverwaltung dar und fällt als Bereichsausnahme somit nicht in den Anwendungsbereich des KWG.

Quelle: Pressemitteilung BAI

Der BAI wurde 1997 in Bonn gegründet. Er ist die zentrale Interessenvertretung für Alternative Investments in Deutschland. Der BAI sieht sich als Katalysator zwischen professionellen deutschen Investoren und den führenden Anbietern von Alternativen Investment Produkten weltweit. (TH1)

www.bvai.de

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