BAI begrüßt Verbesserungen im OGAW-V-Umsetzungsgesetz zu Kreditfonds

Der Deutsche Bundestag beschließt am 28. Januar 2016 das OGAW V-Umsetzungsgesetz und damit die finalen Parameter im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für die Vergabe von und Anlagen in Darlehen durch Investmentfonds. Die zu verabschiedende Fassung basiert auf der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses vom 27. Januar 2016 und sieht im Vergleich zum Regierungsentwurf vom 18. November 2015 weitreichende Verbesserungen für Kreditfonds vor. Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) hatte sich nachdrücklich für diese Änderungen eingesetzt, zuletzt in der Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages am 11. Januar 2016 (DFPA berichtete).

Frank Dornseifer, Geschäftsführer des BAI: „Mit den gestern beschlossenen Änderungsanträgen werden für Branche und institutionelle Investoren wichtige Anliegen aufgegriffen und die einschlägige BaFin-Verwaltungspraxis vom Mai 2015 praxisgerecht in das Gesetz überführt. Dies gilt insbesondere für die Möglichkeit der Verwaltung von unverbrieften Darlehensforderungen im Bestand von Offenen Spezial-AIF, die noch nach dem Referentenentwurf verboten werden sollte. In Kombination mit der Zulassung der originären Kreditvergabe für Geschlossene AIF ist der heutige Beschluss ein wichtiges Signal für den Fondsstandort Deutschland und eröffnet Investoren angesichts des Niedrigzinsumfelds neue Anlagemöglichkeiten.“

Laut BAI erfreuen sich Loan- beziehungsweise Debtstrategien bei institutionellen Investoren einer zunehmenden Beliebtheit. Schon seit langem dürften unverbriefte Darlehensforderungen von Investmentfonds zwar erworben werden, bei der effektiven Verwaltung sei man aber schnell an regulatorische Grenzen gestoßen, was regelmäßig zu Nachteilen und sogar Verlusten bei den dahinter stehenden Investoren führte. Deutschland als Fondsstandort sei in diesem Segment ins Hintertreffen geraten, auch deshalb wären wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen in diesem Bereich ein zentrales Anliegen gewesen, welches der BAI wiederholt vorgetragen habe.

Dornseifer kommentierte hierzu weiter: „Im Hinblick auf die Vergabe von Gesellschafterdarlehen hatten wir eine grundsätzliche Ausnahme angeregt, eben weil es sich hier um einen völlig anderen Sachverhalt handelt, und zwar um ein Strukturierungselement der Gesamtfinanzierung insbesondere in den Bereichen Infrastruktur sowie Private-Equity und Venture-Capital. Hierzu enthält der geänderte Entwurf nunmehr nur punktuelle Verbesserungen, mit denen sich einschlägige AIF vorerst arrangieren werden. Allerdings ist die europäische Entwicklung noch nicht abgeschlossen, möglicherweise folgen hier schon kurzfristig weitere Impulse im Rahmen des Projektes Kapitalmarktunion.“

Quelle: Pressemitteilung BAI

Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) mit Sitz in Bonn ist die Interessenvertretung der Alternative-Investment-Branche in Deutschland. Der 1997 gegründete Verband hat 140 Mitgliedsunternehmen aus allen Bereichen des professionellen Alternative-Investments-Geschäfts, wie zum Beispiel Banken, Fondsgesellschaften, Beratungsunternehmen, Hedge- und Private-Equity-Fonds sowie Branchen-Dienstleister. (JF1)

www.bvai.de

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